Riester für Selbstständige ab 2027: Förderung, Voraussetzungen und Produkte

Ab 2027 sollen deutlich mehr Selbstständige unmittelbar förderberechtigt sein. Wir erklären, wer die neue Riester Förderung erhalten kann, welche Voraussetzungen gelten und wie sie sich von der Basisrente unterscheidet.

Aktualisiert am 5. Oktober 2026

Kurz erklärt: Ab 2027 wird der Kreis der unmittelbar Förderberechtigten erweitert. Selbstständig Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder bestimmten Einkünften aus selbstständiger Arbeit können grundsätzlich die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge nutzen, wenn sie eine Steuererklärung abgegeben haben und die weiteren Voraussetzungen erfüllen.

Stand: 11. September 2026. Entscheidend ist die steuerliche Einordnung der Einkünfte. Die Bezeichnung „selbstständig“ allein reicht für die abschließende Prüfung nicht aus.

Können Selbstständige bisher riestern?

Bislang sind Selbstständige nicht allein aufgrund ihrer Selbstständigkeit unmittelbar förderberechtigt. Eine unmittelbare Förderberechtigung kann aber bestehen, wenn sie aus einem anderen Grund der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen.

Das kann zum Beispiel bestimmte Handwerker, Künstler, Publizisten, Lehrkräfte, Hebammen oder Selbstständige mit nur einem Auftraggeber betreffen. Ob tatsächlich Versicherungspflicht besteht, muss anhand der persönlichen Tätigkeit geprüft werden.

Zusätzlich kann eine mittelbare Förderberechtigung über einen unmittelbar förderberechtigten Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner bestehen.

Was ändert sich ab 2027?

Mit der Reform wird die unmittelbare Förderberechtigung auf weitere Selbstständige ausgedehnt.

Künftig sollen grundsätzlich auch Personen unmittelbar förderberechtigt sein, die:

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG erzielen,
  • bestimmte Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG erzielen,
  • eine Steuererklärung abgegeben haben,
  • die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen werden grundsätzlich in den förderberechtigten Personenkreis aufgenommen. Dazu können je nach Kammer und Beruf beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten gehören.

Für diese Personen können besondere Einwilligungs und Datenübermittlungspflichten gegenüber der Versorgungseinrichtung gelten.

Ist jeder Selbstständige automatisch förderberechtigt?

Nein. Entscheidend ist nicht nur, ob eine Person sich selbst als selbstständig bezeichnet. Maßgeblich ist, unter welcher steuerlichen Einkunftsart die Tätigkeit geführt wird und ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

SituationGrundsätzliche Einordnung ab 2027
Gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStGgrundsätzlich unmittelbar förderberechtigt
Bestimmte selbstständige Einkünfte nach § 18 EStGgrundsätzlich unmittelbar förderberechtigt
Pflichtmitglied eines berufsständischen Versorgungswerksgrundsätzlich einbezogen, zusätzliche Voraussetzungen möglich
Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichertnicht allein deshalb förderberechtigt
Minijob mit Befreiung von der Rentenversicherungspflichtnicht allein über den Minijob unmittelbar förderberechtigt
Vollrente wegen Altersgrundsätzlich nicht unmittelbar förderberechtigt
Mittelbare Berechtigung über Ehepartnerweiterhin unter Voraussetzungen möglich

Bei Gesellschaftern, Geschäftsführern und Personen mit mehreren Einkunftsarten muss die tatsächliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Einordnung geprüft werden.

Welche Förderung können Selbstständige erhalten?

Die neue Förderung soll proportional zum eigenen Beitrag berechnet werden.

Für die Grundzulage gelten nach den veröffentlichten Informationen:

  • 50 Cent Förderung je eingezahltem Euro für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag,
  • 25 Cent Förderung je eingezahltem Euro für weitere Eigenbeiträge bis insgesamt 1.800 Euro,
  • maximal 540 Euro Grundzulage pro Jahr,
  • mindestens 120 Euro Eigenbeitrag pro Jahr für die Grundzulage.

Für Kinder kann zusätzlich eine Kinderzulage hinzukommen. Je eingezahltem Euro können bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind erreicht werden.

Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, kann einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten.

Die Förderung erklären wir ausführlich im Beitrag Riester Förderung 2027: Grundzulage und Kinderzulage.

Mit dem Förderrechner lässt sich eine erste unverbindliche Orientierung berechnen.

Welche Produkte stehen Selbstständigen offen?

Förderberechtigte Selbstständige können grundsätzlich aus den neuen zertifizierten Produktarten wählen.

Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot verzichtet auf eine verpflichtende Kapitalgarantie. Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben kann das Kapital in geeignete Fonds und ETFs investiert werden.

Dadurch entstehen höhere Renditechancen, aber auch Wertschwankungen und Verlustrisiken. Die Funktionsweise erklären wir im Beitrag Altersvorsorgedepot 2027 einfach erklärt.

Standarddepot

Das Standarddepot ist eine vereinfachte Form des Altersvorsorgedepots. Es arbeitet mit vorgegebenen Anlageoptionen und einer automatischen Risikoreduzierung vor Beginn der Auszahlung.

Die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten darf beim Standarddepot höchstens ein Prozent betragen.

Garantieprodukte

Bei Garantieprodukten können zum Beginn der Auszahlungsphase 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beträge garantiert werden.

Eine stärkere Garantie kann die Sicherheit erhöhen. Sie begrenzt jedoch regelmäßig den Anteil, der chancenorientiert am Kapitalmarkt angelegt werden kann.

Riester oder Basisrente für Selbstständige?

Für Selbstständige ist die Basisrente weiterhin eine wichtige Form der Altersvorsorge. Sie darf aber nicht mit der neuen geförderten privaten Altersvorsorge gleichgesetzt werden.

MerkmalNeue geförderte AltersvorsorgeBasisrente
FörderungZulagen und mögliche zusätzliche Steuerermäßigungsteuerlicher Sonderausgabenabzug
Kapitalgarantieabhängig vom gewählten Produktabhängig vom Vertrag
AuszahlungLeibrente oder langlaufender Auszahlungsplanlebenslange Leibrente
Kapitalzugriffnur in gesetzlich vorgesehenen Fällengrundsätzlich keine freie Kapitalauszahlung
ÜbertragbarkeitAnbieterwechsel unter Voraussetzungen möglichAnsprüche grundsätzlich nicht übertragbar
Kinderzulagemöglichkeine Kinderzulage
Zielzusätzliche private AltersvorsorgeBasisversorgung im Alter

Eine bestehende Basisrente kann nicht in einen neuen Riester Vertrag oder ein Altersvorsorgedepot übertragen werden.

Beide Vorsorgeformen können nebeneinander bestehen. Welche Aufteilung sinnvoll ist, hängt von Einkommen, Steuersatz, Liquidität, Familie, Risikobereitschaft und gewünschter Flexibilität ab.

Weitere Grundlagen enthält der Beitrag Basisrente beziehungsweise Rürup Rente einfach erklärt.

Welche Vorteile kann die neue Förderung haben?

Für Selbstständige können insbesondere folgende Punkte relevant sein:

  • direkte staatliche Zulagen,
  • zusätzliche Kinderzulagen,
  • transparente Förderung anhand des Eigenbeitrags,
  • mögliche zusätzliche Steuerermäßigung,
  • Auswahl zwischen Depot und Garantieprodukt,
  • nachgelagerte Besteuerung,
  • Schutz des geförderten Altersvorsorgevermögens innerhalb der gesetzlichen Grenzen.

Die Förderung ist jedoch kein automatischer Beleg für einen wirtschaftlich guten Vertrag. Kosten, Anlage, Risiken und Auszahlungsbedingungen bleiben entscheidend.

Welche Grenzen sollten Selbstständige beachten?

Selbstständige haben häufig schwankende Einnahmen und einen erhöhten Liquiditätsbedarf. Ein langfristiger Altersvorsorgevertrag muss deshalb auch in schwächeren Geschäftsjahren tragbar sein.

Vor einem Abschluss sollten insbesondere geprüft werden:

  • Wie stabil ist der monatliche Überschuss?
  • Welche Liquiditätsreserve besteht?
  • Wie hoch ist die tatsächliche Förderung?
  • Welche Beiträge sind dauerhaft finanzierbar?
  • Welche Vertragskosten entstehen?
  • Welche Anlageoptionen stehen zur Verfügung?
  • Welche Wertschwankungen sind tragbar?
  • Wie flexibel können Beiträge verändert werden?
  • Welche Auszahlung ist vorgesehen?
  • Bestehen bereits Basisrente, Versorgungswerk oder andere Vorsorgeverträge?

Muss eine Steuererklärung abgegeben werden?

Für die neue unmittelbare Förderberechtigung von Selbstständigen ist nach den veröffentlichten Informationen eine abgegebene Steuererklärung erforderlich.

Die Finanzverwaltung kann dadurch die relevante Einkunftsart und die Förderberechtigung prüfen. Welche Daten automatisch übermittelt werden und welche zusätzlichen Erklärungen erforderlich sind, richtet sich nach dem endgültigen Verfahren und der persönlichen Situation.

Selbstständige sollten darauf achten, dass beim Anbieter die Steueridentifikationsnummer und alle erforderlichen Einwilligungen korrekt hinterlegt sind.

Fazit

Ab 2027 erhalten deutlich mehr Selbstständige Zugang zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Entscheidend sind die steuerliche Einkunftsart, eine abgegebene Steuererklärung und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen.

Das eröffnet neue Möglichkeiten neben der Basisrente. Ob ein Altersvorsorgedepot, ein Garantieprodukt oder eine Kombination verschiedener Vorsorgeformen sinnvoll ist, muss anhand von Kosten, Förderung, Risiko und Liquidität geprüft werden.

Mit dem Förderrechner kann die mögliche Förderung zunächst überschlägig berechnet werden. Der Rentenlückenrechner hilft bei der Einordnung des gesamten Vorsorgebedarfs.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer, Rechts, Versicherungs oder Anlageberatung.

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Quellen & Transparenz

Hinweis & Transparenz

Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersten Orientierung. Sie stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung, Rechtsberatung oder Versicherungsberatung dar. Ob eine Förderung, ein Steuervorteil, ein Wechsel oder eine andere Vorsorgeentscheidung sinnvoll sein kann, hängt von deiner persönlichen Situation und dem konkreten Vertrag ab und sollte individuell geprüft werden.