Riester Zulagen verstehen — bisherige Förderung & neue Förderung ab 2027
Die staatliche Förderung ist das Herzstück der Riester-Rente. Wir trennen klar zwischen der bisherigen Riester-Förderung und der neuen Förderung ab 2027.
Riester wird auf zwei Wegen gefördert: über direkte Zulagen und über den Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung. Beide Wege werden vom Finanzamt automatisch in einer Günstigerprüfung verglichen — die für dich vorteilhaftere Variante wird angerechnet. Wichtig: Die Förderlogik unterscheidet sich zwischen der bisherigen Riester-Förderung und der neuen Förderung ab 2027.
Bisherige Riester-Förderung (bis 2026 / für Bestandsverträge)
Diese Werte gelten für die bisherige Riester-Förderung und betreffen Bestandsverträge. Für die neue Förderung ab 2027 gelten andere Regeln (siehe unten).
- Grundzulage: 175 € pro Jahr für jeden unmittelbar Zulagenberechtigten.
- Kinderzulage: 185 € pro Kind (Geburt vor 2008) bzw. 300 € pro Kind (Geburt ab 2008), solange Kindergeldanspruch besteht.
- Berufseinsteiger-Bonus: Einmalig 200 € zusätzliche Grundzulage, wenn die Person zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der Bonus im ersten Jahr der unmittelbaren Zulagenberechtigung gewährt wird.
- Mindesteigenbeitrag (4-Prozent-Regel): 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens als Gesamtbeitrag (Eigenanteil + Zulagen), gedeckelt auf 2.100 € pro Jahr. Mindestsockel: 60 €.
- Sonderausgabenabzug: Eigenbeiträge zuzüglich Zulagen bis insgesamt 2.100 € pro Jahr.
Beispiel: Familie mit zwei Kindern (bisherige Förderung)
Annahmen
- Bruttoeinkommen Vorjahr: 40.000 €
- Zwei Kinder, beide nach 2008 geboren
Rechnung
- Soll-Gesamtbeitrag: 4 % × 40.000 € = 1.600 €
- Zulagen: 175 € + 2 × 300 € = 775 €
- Mindest-Eigenbeitrag: 1.600 € − 775 € = 825 € pro Jahr
Modellrechnung zur Veranschaulichung — keine individuelle Berechnung, keine Garantieaussage.
Neue Förderung ab 2027
Die neuen geförderten Altersvorsorgeprodukte können nach aktueller Grundlage ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Die Zulagenlogik wird neu strukturiert:
- Grundzulage: bis 540 € pro Jahr. Bis 360 € jährlicher Eigenbeitrag gibt es 50 Cent je 1 € Eigenbeitrag, für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 € jährlich gibt es 25 Cent je 1 € Eigenbeitrag.
- Kinderzulage: 1 € je 1 € Eigenbeitrag, maximal 300 € pro Kind und Jahr — ohne Geburtsjahr-Unterscheidung.
- Mindestbeitrag: mindestens 120 € pro Jahr bzw. 10 € pro Monat.
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 € zusätzliche Zulage, wenn der Altersvorsorgevertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen wird.
- Sonderausgabenabzug: Beiträge und Zulageanspruch können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Berücksichtigt werden maximal 1.800 € zuzüglich Zulageanspruch. Das Finanzamt prüft, ob über den Zulageanspruch hinaus ein zusätzlicher Steuervorteil entsteht — nach aktueller Reformgrundlage; maßgeblich bleibt der finale Gesetzestext.
- Höchstbeträge: Bis zu 1.800 € Eigenbeitrag werden gefördert. Die jährliche Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag ist auf 6.840 € begrenzt.
Beispiel 1: Single ohne Kind (neue Förderung)
Annahmen
- Eigenbeitrag: 150 € monatlich = 1.800 € pro Jahr
- Keine Kinder
Mögliche Förderung
- Grundzulage: 540 € (Maximum)
- Kinderzulage: 0 €
- Mögliche Gesamtzulage: 540 € (ohne möglichen zusätzlichen Steuervorteil)
Modellrechnung. Keine Garantieaussage. Ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil hängt von der persönlichen steuerlichen Situation ab.
Beispiel 2: Familie mit zwei Kindern (neue Förderung)
Annahmen
- Eigenbeitrag: 150 € monatlich = 1.800 € pro Jahr
- Zwei Kinder mit Kindergeldanspruch
Mögliche Förderung
- Grundzulage: 540 € (Maximum)
- Kinderzulage: 2 × 300 € = 600 €
- Mögliche Gesamtzulage: 1.140 € (ohne möglichen zusätzlichen Steuervorteil)
Modellrechnung. Keine Garantieaussage und keine Empfehlung zum Wechsel.
Typische Stolperfallen
- Einkommensänderung nicht gemeldet: Wird der Eigenbeitrag nicht angepasst, drohen anteilige Zulagenkürzungen.
- Lebensereignisse: Heirat, Geburt, Wechsel in mittelbare Förderberechtigung — alles relevant für die Zulagenhöhe.
- Dauerzulagenantrag fehlt: Ohne ihn musst du jedes Jahr selbst beantragen.
Quellen & Transparenz
Hinweis & Transparenz
Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersten Orientierung. Sie stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung, Rechtsberatung oder Versicherungsberatung dar. Ob eine Förderung, ein Steuervorteil, ein Wechsel oder eine andere Vorsorgeentscheidung sinnvoll sein kann, hängt von deiner persönlichen Situation und dem konkreten Vertrag ab und sollte individuell geprüft werden.