Basisrente einfach erklärt: So funktioniert die Rürup-Rente
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, verbindet private Altersvorsorge mit einem steuerlichen Sonderausgabenabzug. Dafür bleibt das Kapital grundsätzlich bis zur lebenslangen Rentenzahlung gebunden.
Kurzantwort: Die Basisrente – häufig Rürup-Rente genannt – ist eine private, kapitalgedeckte Altersvorsorge. Beiträge können innerhalb der gesetzlichen Grenzen als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden. Im Gegenzug ist das angesparte Kapital grundsätzlich nicht frei verfügbar, sondern für eine lebenslange monatliche Rente bestimmt.
Stand: 11. September 2026. Steuerliche und vertragliche Auswirkungen hängen von der persönlichen Situation und dem gewählten Tarif ab.
Was ist eine Basisrente?
Die Basisrente wurde als steuerlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge geschaffen. Sie wird umgangssprachlich nach dem Ökonomen Bert Rürup auch Rürup-Rente genannt.
Sparer zahlen Beiträge in einen zertifizierten Basisrentenvertrag ein. Der Anbieter legt das Geld entsprechend dem gewählten Produkt an. Möglich sind beispielsweise klassische Rentenversicherungen oder fondsgebundene Varianten. Renditechancen, Garantien, Kosten und Risiken unterscheiden sich deshalb von Vertrag zu Vertrag.
Das zentrale Merkmal ist nicht die konkrete Geldanlage, sondern die gesetzlich vorgegebene Verwendung: Das Vertragsguthaben dient der Altersversorgung und wird grundsätzlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt.
Wie funktioniert die Einzahlung?
Die Beitragshöhe und die Möglichkeiten zur Anpassung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Manche Tarife sehen regelmäßige Beiträge vor, andere erlauben zusätzliche Einmalzahlungen oder eine Veränderung der laufenden Beiträge.
Gerade bei schwankendem Einkommen kann Flexibilität wichtig sein. Interessenten sollten deshalb vor Vertragsabschluss prüfen:
- Lassen sich Beiträge erhöhen oder reduzieren?
- Sind Sonderzahlungen möglich?
- Kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden?
- Welche Kosten fallen bei Änderungen an?
- Welche garantierten und möglichen Rentenleistungen werden ausgewiesen?
Eine Beitragsfreistellung bedeutet nicht, dass das vorhandene Kapital ausgezahlt wird. Es verbleibt grundsätzlich im Vertrag und dient später der Rentenzahlung.
Wie wird die Basisrente steuerlich behandelt?
Beiträge zu einem begünstigten Basisrentenvertrag gehören zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Seit 2023 werden berücksichtigungsfähige Beiträge innerhalb des gesetzlichen Höchstbetrags zu 100 Prozent angesetzt.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder eingezahlte Euro in gleicher Höhe als Steuererstattung zurückkommt. Die tatsächliche Entlastung hängt unter anderem vom zu versteuernden Einkommen, dem persönlichen Steuersatz, weiteren Altersvorsorgeaufwendungen und dem noch verfügbaren Höchstbetrag ab.
Bei Arbeitnehmern werden auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und der steuerfreie Arbeitgeberanteil in die Berechnung einbezogen. Dadurch kann der noch nutzbare Spielraum für zusätzliche Basisrentenbeiträge geringer ausfallen.
Die Basisrente arbeitet somit anders als die Riester-Rente: Es gibt keine Grund- oder Kinderzulagen. Die Förderung entsteht über den möglichen Sonderausgabenabzug.
Wie erfolgt die Auszahlung?
Bei einem nach 2011 abgeschlossenen Basisrentenvertrag darf die reguläre Altersrente grundsätzlich nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen. Vorgesehen ist eine monatliche, lebenslange Rente.
Eine gewöhnliche vollständige Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn ist nicht vorgesehen. Auch während der Ansparphase kann das Vertragsguthaben grundsätzlich nicht frei entnommen, beliehen, verkauft oder auf eine andere Person übertragen werden.
Das sorgt für eine klare Zweckbindung an die Altersversorgung, schränkt die finanzielle Flexibilität aber erheblich ein. Wer vor Rentenbeginn möglicherweise auf das Geld zugreifen muss, sollte diese Einschränkung besonders sorgfältig abwägen.
Muss die spätere Rente versteuert werden?
Ja. Leistungen aus einer Basisrente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich insbesondere nach dem Jahr, in dem die Rente erstmals beginnt.
Für einen Rentenbeginn im Jahr 2026 beträgt der gesetzliche Besteuerungsanteil 84 Prozent. Für spätere Rentenjahrgänge steigt der Anteil schrittweise weiter. Der individuell zu zahlende Steuerbetrag hängt jedoch vom gesamten steuerpflichtigen Einkommen, den dann geltenden Freibeträgen und den persönlichen Verhältnissen im Ruhestand ab.
Der heutige Sonderausgabenabzug sollte daher nicht isoliert betrachtet werden. Zur Bewertung gehören immer auch die spätere Besteuerung, die Vertragskosten und die erwartete Rentenhöhe.
Was passiert im Todesfall?
Ansprüche aus einem steuerlich begünstigten Basisrentenvertrag sind grundsätzlich nicht frei vererbbar. Der Vertrag kann aber eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner und für steuerlich berücksichtigungsfähige Kinder vorsehen.
Ob und in welcher Höhe eine solche Absicherung besteht, hängt vom Vertrag ab. Ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz kann die eigene erwartete Altersrente reduzieren oder zusätzliche Beiträge kosten.
Wer andere Personen absichern oder frei über das angesparte Vermögen vererben möchte, benötigt möglicherweise eine ergänzende Vorsorgelösung.
Für wen kann eine Basisrente interessant sein?
Eine Basisrente kann insbesondere geprüft werden, wenn jemand:
- selbstständig oder freiberuflich arbeitet und keine ausreichende gesetzliche Altersversorgung aufbaut,
- eine lebenslange zusätzliche Rente wünscht,
- langfristig auf das eingezahlte Kapital verzichten kann,
- aktuell einen relevanten steuerlichen Abzug nutzen kann,
- oder eine bestehende Versorgungslücke gezielt schließen möchte.
Auch Arbeitnehmer können eine Basisrente abschließen. Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung beanspruchen allerdings bereits einen Teil des steuerlichen Höchstbetrags.
Ob eine Basisrente sinnvoll ist, lässt sich daher nicht allein anhand des Berufs oder des Einkommens entscheiden.
Wann kann eine andere Lösung besser passen?
Eine Basisrente kann ungeeignet sein, wenn kurzfristige Verfügbarkeit, eine frei wählbare Kapitalauszahlung oder eine flexible Vererbung besonders wichtig sind.
Ebenso sollten lange Vertragslaufzeiten und Kosten nicht unterschätzt werden. Abschluss-, Verwaltungs- und Fondskosten können die spätere Leistung mindern. Bei fondsgebundenen Verträgen kommen Schwankungs- und Anlagerisiken hinzu.
Vor einer Entscheidung sollten mindestens die garantierte Leistung, realistische Modellrechnungen, sämtliche Kosten, die Anlageauswahl und die Folgen einer Beitragsfreistellung verglichen werden.
Basisrente, Riester-Rente oder freie private Vorsorge?
| Merkmal | Basisrente | Riester-Rente | Freie private Vorsorge |
|---|---|---|---|
| Staatliche Unterstützung | Steuerlicher Sonderausgabenabzug | Zulagen und mögliche zusätzliche Steuerwirkung | Abhängig von Produkt und steuerlicher Einordnung |
| Verfügbarkeit | Stark eingeschränkt | Gesetzlich eingeschränkt | Häufig flexibler |
| Reguläre Leistung | Lebenslange Rente | Altersleistung nach Vertragsregeln | Produktabhängig |
| Typische Zielgruppe | Häufig Selbstständige und Personen mit steuerlichem Spielraum | Förderberechtigte Personen und Familien | Personen mit höherem Flexibilitätsbedarf |
| Vererbbarkeit | Nur eingeschränkt gestaltbar | Abhängig von Vertrag und Förderregeln | Häufig freier gestaltbar |
Die Tabelle ersetzt keinen individuellen Vergleich. Entscheidend ist, welche Versorgung bereits besteht und welche Anforderungen an Sicherheit, Renditechance und Verfügbarkeit gestellt werden.
Zuerst die tatsächliche Rentenlücke bestimmen
Vor dem Abschluss eines zusätzlichen Vorsorgevertrags sollte geklärt werden, wie groß die voraussichtliche Versorgungslücke überhaupt ist. Der Beitrag Reicht die gesetzliche Rente? So lässt sich die Rentenlücke einschätzen erklärt die wichtigsten Grundlagen.
Mit dem Rentenlückenrechner lässt sich anschließend eine erste persönliche Größenordnung ermitteln. Erst danach sollte geprüft werden, welche Kombination aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge zur eigenen Situation passt.
Fazit
Die Basisrente bietet einen steuerlich begünstigten Weg zum Aufbau einer lebenslangen Zusatzrente. Der Preis dafür ist die strenge Bindung des Kapitals: Eine normale freie Auszahlung oder vorzeitige Entnahme ist nicht vorgesehen.
Ob die Rürup-Rente geeignet ist, hängt vor allem vom Einkommen, der steuerlichen Situation, der vorhandenen Altersversorgung, der gewünschten Flexibilität und den konkreten Vertragskosten ab. Vor dem Abschluss sollte deshalb immer eine individuelle steuerliche und fachliche Prüfung erfolgen.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
Quellen
- Einkommensteuergesetz, § 10 – Sonderausgaben und Voraussetzungen der Basisversorgung: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
- Einkommensteuergesetz, § 22 – Besteuerung von Rentenleistungen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, § 2 – Begriffsbestimmung des Basisrentenvertrags: https://www.gesetze-im-internet.de/altzertg/__2.html
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, § 7 – Produktinformationsblatt, Kosten und Beitragsfreistellung: https://www.gesetze-im-internet.de/altzertg/__7.html
Quellen & Transparenz
Hinweis & Transparenz
Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersten Orientierung. Sie stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung, Rechtsberatung oder Versicherungsberatung dar. Ob eine Förderung, ein Steuervorteil, ein Wechsel oder eine andere Vorsorgeentscheidung sinnvoll sein kann, hängt von deiner persönlichen Situation und dem konkreten Vertrag ab und sollte individuell geprüft werden.