Wohn Riester einfach erklärt: Kaufen, tilgen oder energetisch sanieren
Mit Wohn Riester kann gefördertes Altersvorsorgevermögen für eine selbst genutzte Immobilie eingesetzt werden. Wir erklären Kauf, Bau, Darlehenstilgung, Umbau, energetische Sanierung und das Wohnförderkonto.
Kurz erklärt: Wohn Riester bezeichnet die Eigenheimrenten Förderung. Dabei kann gefördertes Riester Vermögen unter bestimmten Voraussetzungen für eine selbst genutzte Immobilie verwendet werden. Möglich sind insbesondere der Kauf oder Bau, die Tilgung eines Immobilienkredits, bestimmte barrierefreie Umbauten und förderfähige energetische Sanierungen.
Stand: 11. September 2026. Für bestehende Verträge und bereits erfolgte Entnahmen können Übergangsregeln gelten. Vor einer Entnahme müssen die aktuellen Voraussetzungen und Vertragsbedingungen geprüft werden.
Was ist Wohn Riester?
Wohn Riester ist keine eigene Rentenart. Der Begriff beschreibt die Möglichkeit, gefördertes Altersvorsorgevermögen für selbst genutztes Wohneigentum einzusetzen.
Statt das gesamte Kapital später als monatliche Rente zu erhalten, wird das Guthaben ganz oder teilweise für eine Immobilie verwendet. Das mietfreie Wohnen im Alter soll dabei einen Teil der Altersvorsorge ersetzen.
Die Förderung verschwindet durch die zulässige Entnahme nicht. Sie wird über das sogenannte Wohnförderkonto erfasst und später nachgelagert besteuert.
Wofür kann Wohn Riester genutzt werden?
Wohn Riester kann grundsätzlich für mehrere wohnungswirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden:
| Verwendung | Grundsätzlich möglich |
|---|---|
| Kauf einer selbst genutzten Immobilie | ja |
| Bau einer selbst genutzten Immobilie | ja |
| Tilgung eines Darlehens für Kauf oder Bau | ja |
| Sondertilgung eines entsprechenden Immobilienkredits | ja |
| Erwerb bestimmter Genossenschaftsanteile | ja |
| Barrierefreier oder barrierereduzierender Umbau | unter Voraussetzungen |
| Energetische Sanierung | unter Voraussetzungen |
| Kauf einer vermieteten Immobilie | grundsätzlich nein |
| Frei verfügbare Modernisierung | nicht automatisch |
| Photovoltaikanlage nur zur Stromerzeugung | grundsätzlich nein |
Entscheidend ist immer der konkrete Verwendungszweck.
Welche Immobilie ist begünstigt?
Die Immobilie muss grundsätzlich selbst genutzt werden. Außerdem muss der Riester Sparer Eigentümer oder Miteigentümer sein.
Weitere Grundvoraussetzungen sind:
- Die Immobilie ist die Hauptwohnung oder der Mittelpunkt der Lebensinteressen.
- Sie liegt in Deutschland, einem anderen EU Staat oder im Europäischen Wirtschaftsraum.
- Das entnommene Kapital wird für einen gesetzlich begünstigten Zweck verwendet.
- Die Verwendung und die entstandenen Kosten können nachgewiesen werden.
- Der Antrag und die Kosten stehen in dem vorgeschriebenen zeitlichen Zusammenhang.
Eine reine Ferienwohnung oder ausschließlich vermietete Immobilie erfüllt die Voraussetzungen grundsätzlich nicht.
Wird nur ein Teil des Gebäudes selbst genutzt und der andere Teil vermietet, kann regelmäßig nur der selbst genutzte Anteil berücksichtigt werden. Bei Miteigentum ist zusätzlich der eigene Miteigentumsanteil entscheidend.
Wohn Riester für Kauf oder Bau
Gefördertes Riester Guthaben kann für die Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnung beziehungsweise eines Hauses eingesetzt werden.
Dazu gehören grundsätzlich Kosten, die unmittelbar mit dem Kauf oder Bau verbunden sind. Die entstandenen Aufwendungen müssen nachgewiesen werden.
Nach den bisherigen Regeln beträgt die Mindestentnahme für Kauf oder Bau 3.000 Euro. Bei einer Teilentnahme muss nach aktueller Rechtslage grundsätzlich ein bestimmtes gefördertes Restkapital im Vertrag verbleiben.
Mit der Reform ändern sich einzelne Vorgaben. Insbesondere soll die bisherige Pflicht, bei einer Teilentnahme 3.000 Euro gefördertes Restkapital im Vertrag zu belassen, künftig entfallen. Für bestehende Fälle und Übergangszeiträume muss geprüft werden, welche Regelung tatsächlich gilt.
Wohn Riester zur Darlehenstilgung
Riester Kapital kann auch zur vollständigen oder teilweisen Tilgung eines Darlehens genutzt werden, das ursprünglich für den Kauf oder Bau der selbst genutzten Immobilie aufgenommen wurde.
Mögliche Anwendungen sind:
- eine vertraglich erlaubte Sondertilgung,
- eine teilweise Ablösung des Darlehens,
- die Rückzahlung zum Ende der Zinsbindung,
- eine Verringerung der benötigten Anschlussfinanzierung.
Wichtig ist der ursprüngliche Verwendungszweck des Darlehens. Ein Kredit für einen späteren Anbau, eine gewöhnliche Modernisierung oder eine allgemeine Sanierung kann nicht automatisch mit Riester Guthaben getilgt werden.
Nach den veröffentlichten Reforminformationen kann der Altersvorsorge Eigenheimbetrag bis zu 100 Prozent des geförderten Altersvorsorgevermögens umfassen, wenn das Geld zulässig zur Entschuldung eingesetzt wird.
Wohn Riester für barrierefreien Umbau
Auch bestimmte barrierefreie beziehungsweise barrierereduzierende Umbaumaßnahmen können gefördert werden.
Wurde die Immobilie vor weniger als drei Jahren angeschafft oder hergestellt, beträgt die Mindestentnahme nach den derzeitigen Vorgaben 6.000 Euro. In anderen Fällen beträgt sie grundsätzlich 20.000 Euro.
Mindestens 50 Prozent der berücksichtigten Kosten müssen grundsätzlich auf Maßnahmen entfallen, die den Vorgaben der DIN 18040 Teil 2 entsprechen, soweit die Gebäudestruktur dies zulässt. Das muss durch eine berechtigte sachverständige Person bestätigt werden.
Der verbleibende Betrag muss ebenfalls für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren eingesetzt werden.
Wohn Riester für energetische Sanierung
Seit dem 1. Januar 2024 kann Riester Guthaben auch für bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen verwendet werden.
Dazu zählen insbesondere:
- Dämmung von Wänden,
- Dämmung von Dachflächen,
- Dämmung von Geschossdecken,
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren,
- Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage,
- Erneuerung der Heizungsanlage,
- Optimierung einer mehr als zwei Jahre alten Heizungsanlage,
- digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung,
- notwendige Bescheinigungen und Energieberatung.
Die Maßnahmen müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen und durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden. Außerdem wird eine entsprechende Bescheinigung benötigt.
Eine Photovoltaikanlage, die ausschließlich der Stromerzeugung dient, gehört nach den Angaben der Zentralen Zulagenstelle nicht zu den förderfähigen energetischen Maßnahmen.
Können dieselben Kosten doppelt gefördert werden?
Nein. Für dieselben Aufwendungen dürfen grundsätzlich nicht gleichzeitig andere Zuschüsse, bestimmte Steuerermäßigungen oder steuerliche Abzüge genutzt werden.
Das betrifft insbesondere:
- Zuschüsse für dieselbe Maßnahme,
- Steuerermäßigungen nach § 35a EStG,
- Steuerermäßigungen nach § 35c EStG,
- Betriebsausgaben,
- Werbungskosten,
- Sonderausgaben,
- außergewöhnliche Belastungen.
Vor der Antragstellung sollte deshalb verglichen werden, welche Fördermöglichkeit wirtschaftlich sinnvoller ist.
Wie wird Wohn Riester beantragt?
Die Entnahme wird nicht einfach direkt beim Anbieter bestellt. Zunächst ist ein Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen erforderlich.
Der typische Ablauf:
- Förderfähigen Zweck und Voraussetzungen prüfen.
- Benötigte Nachweise zusammenstellen.
- Entnahmeantrag bei der ZfA einreichen.
- Bescheid der ZfA abwarten.
- Nach positivem Bescheid die Auszahlung beim Anbieter anfordern.
- Kapital innerhalb der vorgegebenen Frist verwenden.
- Rechnungen und Nachweise aufbewahren.
Die ZfA informiert auch den Anbieter über ihre Entscheidung.
Mögliche Entnahmekosten des Vertrags sollten vorab beim Anbieter erfragt werden.
Welche Fristen gelten?
Nach den aktuellen Informationen müssen die geltend gemachten Kosten und der Entnahmeantrag in einem zeitlichen Zusammenhang stehen.
Die Kosten dürfen bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als sechs Monate sein. Nach Auszahlung des Guthabens besteht grundsätzlich ein Zeitraum von zwölf Monaten für die zweckgerechte Verwendung.
Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der vertraglichen Rentenauszahlung gestellt werden. Die ZfA nennt hierfür grundsätzlich eine Frist von spätestens zehn Monaten vor dem Beginn der Auszahlungsphase.
Maßgeblich sind immer die zum Antragszeitpunkt geltenden Regeln.
Was ist das Wohnförderkonto?
Das Wohnförderkonto ist kein echtes Bankkonto. Es ist ein rechnerisches Konto, auf dem die geförderten Entnahmen und Tilgungsleistungen für die spätere Besteuerung erfasst werden.
Nach den bisherigen Regeln wird der erfasste Betrag bis zum Beginn der Auszahlungsphase jährlich rechnerisch erhöht. Ab Rentenbeginn erfolgt die nachgelagerte Besteuerung.
Mit der Reform sind Änderungen bei der Besteuerungsdauer vorgesehen. Für Entnahmen vor bestimmten Stichtagen können jedoch die bisherigen Regeln weitergelten.
Deshalb muss bei der Entscheidung nicht nur die heutige Finanzierung betrachtet werden. Auch die spätere Steuerbelastung gehört in den Vergleich.
Die Grundlagen der nachgelagerten Besteuerung erklärt der Beitrag Riester Rente versteuern: Steuern und Sozialabgaben bei der Auszahlung.
Was passiert beim Verkauf oder Auszug?
Wird die geförderte Immobilie verkauft oder nicht mehr selbst genutzt, kann das steuerliche Folgen haben. Das Wohnförderkonto kann aufgelöst und der vorhandene Betrag besteuert werden.
Es bestehen Ausnahmen und Reinvestitionsmöglichkeiten. Sonderregelungen können unter anderem bei:
- Erwerb einer neuen selbst genutzten Immobilie,
- krankheitsbedingtem Auszug,
- Pflegebedürftigkeit,
- Trennung oder Scheidung,
- weiterer Nutzung durch Ehepartner
relevant sein.
Diese Fälle müssen vor einem Verkauf oder Auszug individuell geprüft werden.
Was ändert sich ab 2027?
Die Eigenheimrenten Förderung bleibt auch im neuen Fördersystem erhalten. Allerdings muss künftig nicht mehr jeder neue Altersvorsorgevertrag automatisch eine Entnahmemöglichkeit für selbst genutztes Wohneigentum enthalten.
Wer Wohn Riester später nutzen möchte, muss deshalb prüfen, ob der konkrete Vertrag diese Möglichkeit vorsieht. Gegebenenfalls kann ein Wechsel zu einem passenden Anbieter oder Vertrag erforderlich sein.
Bestehende Verträge und bereits erfolgte Entnahmen können Übergangs und Bestandsschutzregeln unterliegen.
Wann kann Wohn Riester sinnvoll sein?
Wohn Riester kann interessant sein, wenn:
- die Immobilie dauerhaft selbst genutzt wird,
- durch die Entnahme teure Darlehenszinsen eingespart werden,
- eine Anschlussfinanzierung reduziert wird,
- eine förderfähige Sanierung ohnehin notwendig ist,
- die spätere Steuerbelastung eingeplant wird.
Weniger geeignet kann die Entnahme sein, wenn:
- ein Verkauf oder Umzug wahrscheinlich ist,
- das Kapital im Riester Vertrag besonders gute Garantien besitzt,
- hohe Entnahmekosten entstehen,
- andere Förderprogramme wirtschaftlich besser sind,
- durch die Entnahme eine wichtige lebenslange Altersleistung entfällt.
Prüfliste vor der Entnahme
Vor einem Antrag sollten mindestens folgende Punkte geklärt werden:
- Wird die Immobilie selbst genutzt?
- Ist der Verwendungszweck gesetzlich begünstigt?
- Welche Mindestentnahme gilt?
- Welche Nachweise sind erforderlich?
- Welche Fristen müssen eingehalten werden?
- Welche Entnahmekosten berechnet der Anbieter?
- Welche Garantien gehen durch die Entnahme verloren?
- Wie verändert sich die spätere Riester Leistung?
- Wie hoch wird das Wohnförderkonto?
- Welche späteren Steuern können entstehen?
- Gibt es eine wirtschaftlich bessere Förderung?
- Ist ein späterer Verkauf oder Umzug wahrscheinlich?
Fazit
Wohn Riester kann gefördertes Altersvorsorgevermögen für eine selbst genutzte Immobilie nutzbar machen. Möglich sind insbesondere Kauf, Bau, Darlehenstilgung, bestimmte barrierefreie Umbauten und energetische Sanierungen.
Die Entnahme ist jedoch keine steuerfreie Auszahlung. Das verwendete Kapital wird über das Wohnförderkonto nachgelagert besteuert. Zusätzlich können Vertragsgarantien und spätere Rentenleistungen sinken.
Mit dem Riester Check kann zunächst geprüft werden, welche Werte und Garantien der bestehende Vertrag enthält. Die verschiedenen Auszahlungsoptionen erklärt der Beitrag Riester Auszahlung ab 2027.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer, Rechts, Finanzierungs oder Versicherungsberatung.
Quellen & Transparenz
Hinweis & Transparenz
Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersten Orientierung. Sie stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung, Rechtsberatung oder Versicherungsberatung dar. Ob eine Förderung, ein Steuervorteil, ein Wechsel oder eine andere Vorsorgeentscheidung sinnvoll sein kann, hängt von deiner persönlichen Situation und dem konkreten Vertrag ab und sollte individuell geprüft werden.