Riester Auszahlung ab 2027: Leibrente, Auszahlungsplan oder Teilkapital

Wie wird Riester ab 2027 ausgezahlt? Wir erklären die lebenslange Leibrente, den Auszahlungsplan bis mindestens 85, die Teilkapitalauszahlung und die wichtigsten steuerlichen Folgen.

Aktualisiert am 5. Oktober 2026

Kurz erklärt: Ab 2027 kann die Auszahlung eines neuen geförderten Altersvorsorgevertrags grundsätzlich als lebenslange Leibrente oder als Auszahlungsplan erfolgen, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Zusätzlich kann zu Beginn der Auszahlungsphase eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent möglich sein.

Stand: 11. September 2026. Welche Möglichkeiten tatsächlich genutzt werden können, hängt vom Vertrag, den gesetzlichen Voraussetzungen und dem vereinbarten Beginn der Auszahlungsphase ab.

Welche Möglichkeiten gibt es bei der Riester Auszahlung?

Die Auszahlungsphase entscheidet darüber, wie das angesparte Vermögen im Ruhestand zur Verfügung steht. Im neuen System sind zwei grundlegende Auszahlungsformen vorgesehen:

  • eine lebenslange Leibrente,
  • ein befristeter Auszahlungsplan bis mindestens zum vollendeten 85. Lebensjahr.

Daneben kann ein Teil des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase einmalig ausgezahlt werden. Eine vollständige Auszahlung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen ohne Rückzahlung der Förderung möglich.

Was ist eine lebenslange Leibrente?

Bei einer lebenslangen Leibrente zahlt der Anbieter jeden Monat einen vereinbarten beziehungsweise anhand des Vertragsvermögens berechneten Betrag. Die Zahlung läuft bis zum Tod der versicherten Person.

Der wesentliche Vorteil liegt in der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Auch wenn die versicherte Person sehr alt wird, endet die vereinbarte lebenslange Rentenzahlung nicht wegen eines aufgebrauchten persönlichen Vertragsguthabens.

Dem steht eine geringere Flexibilität gegenüber. Das für die Leibrente eingesetzte Kapital ist grundsätzlich nicht frei verfügbar. Eine lebenslange Leibrente kann außerdem nicht automatisch vererbt werden.

Für Hinterbliebene kann bei entsprechenden Produkten eine Rentengarantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren vereinbart werden. Stirbt die versicherte Person innerhalb dieser Zeit, können die vereinbarten Zahlungen bis zum Ende der Garantiezeit an Hinterbliebene weiterlaufen. Ob und zu welchen Kosten eine solche Absicherung angeboten wird, muss im konkreten Vertrag geprüft werden.

Was ist ein Auszahlungsplan?

Bei einem Auszahlungsplan wird das vorhandene Altersvorsorgevermögen über einen festgelegten Zeitraum schrittweise ausgezahlt. Das neue System sieht vor, dass der Plan mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Ein längerer Zeitraum kann vereinbart werden.

Solange noch Kapital vorhanden ist, können die regelmäßigen Auszahlungen daraus finanziert werden. Noch nicht ausgezahltes Vermögen ist grundsätzlich vererbbar. Das unterscheidet den Auszahlungsplan von einer reinen lebenslangen Leibrente.

Der entscheidende Nachteil: Nach dem Ende des Auszahlungsplans erfolgen keine weiteren Zahlungen. Wer deutlich älter als 85 Jahre wird und keinen längeren Plan oder keine zusätzliche lebenslange Absicherung gewählt hat, erhält aus diesem Vertrag anschließend keine weiteren Leistungen.

Leibrente und Auszahlungsplan im Vergleich

MerkmalLebenslange LeibrenteAuszahlungsplan
Dauerbis zum Lebensendemindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr
Schutz bei sehr langem Lebenhochabhängig von der gewählten Laufzeit
Vererbunggrundsätzlich nicht, mögliche Garantiezeit beachtennoch nicht ausgezahltes Vermögen grundsätzlich vererbbar
Flexibilitäteher geringabhängig vom Vertrag höher
Kalkulationssicherheitregelmäßige Zahlung bis zum TodKapital wird über einen bestimmten Zeitraum verteilt
Ende der Leistungmit dem Todmit Ablauf des Plans oder Verbrauch des vorgesehenen Kapitals

Welche Lösung geeigneter ist, hängt unter anderem von Lebenserwartung, gewünschter Planbarkeit, Hinterbliebenenabsicherung und zusätzlichem Alterseinkommen ab.

Sind 30 Prozent als einmalige Auszahlung möglich?

Zu Beginn der Auszahlungsphase kann grundsätzlich eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals förderunschädlich möglich sein.

Das bedeutet: Allein wegen dieser zulässigen Teilkapitalauszahlung müssen die bisherigen Zulagen und gesondert festgestellten Steuervorteile grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.

Der verbleibende Teil des Vermögens muss weiterhin nach den gesetzlichen und vertraglichen Regeln für die Altersvorsorge verwendet werden.

Die Teilkapitalauszahlung kann beispielsweise für größere Ausgaben im Ruhestand genutzt werden. Sie reduziert aber gleichzeitig das Kapital, aus dem die spätere Rente oder der Auszahlungsplan finanziert wird.

Außerdem kann die Auszahlung im Jahr des Zuflusses steuerlich relevant sein. Eine größere einmalige Auszahlung kann deshalb zu einer höheren steuerpflichtigen Leistung in diesem Jahr führen.

Wann ist eine vollständige Auszahlung möglich?

Eine vollständige Kapitalauszahlung ist nicht der Regelfall. Sie kann insbesondere bei einer sogenannten Kleinbetragsrente förderunschädlich möglich sein.

Eine Kleinbetragsrente liegt vor, wenn die berechnete monatliche Leistung die gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreitet. Die Grenze orientiert sich an einem Prozentsatz der monatlichen Bezugsgröße und kann sich deshalb verändern.

Wird das gesamte geförderte Kapital außerhalb einer gesetzlich erlaubten Ausnahme ausgezahlt, kann eine schädliche Verwendung vorliegen. Dann können die darauf entfallenden Zulagen und steuerlichen Vorteile zurückgefordert werden.

Wann beginnt die Auszahlungsphase?

Nach den veröffentlichten Regelungen für das neue System liegt der frühestmögliche reguläre Beginn grundsätzlich bei Vollendung des 65. Lebensjahres. Spätestens soll die Auszahlungsphase mit Vollendung des 70. Lebensjahres beginnen.

Ein früherer Beginn kann zulässig sein, wenn bereits vorher eine gesetzliche Altersrente, eine Leistung aus der Alterssicherung der Landwirte oder eine entsprechende Versorgung gezahlt wird.

Entscheidend bleibt der im Vertrag vereinbarte Beginn der Auszahlungsphase. Bei bestehenden Riester Verträgen können andere vertragliche Regelungen gelten.

Wie wird die Riester Auszahlung besteuert?

Riester und andere geförderte Altersvorsorgeverträge folgen grundsätzlich dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung.

Während der Ansparphase werden Beiträge und Erträge steuerlich gefördert beziehungsweise nicht laufend als Kapitalerträge besteuert. In der Auszahlungsphase sind Leistungen, die auf geförderten Beiträgen, Zulagen und den damit erzielten Erträgen beruhen, grundsätzlich vollständig mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Enthält der Vertrag auch nicht geförderte Beiträge, kann die steuerliche Behandlung dieses Anteils abweichen. Der Anbieter muss die Leistungen entsprechend zuordnen.

Das betrifft:

  • laufende Rentenzahlungen,
  • Zahlungen aus einem Auszahlungsplan,
  • eine Teilkapitalauszahlung,
  • die Abfindung einer Kleinbetragsrente.

Die konkrete Steuerbelastung hängt von den persönlichen Einkünften im jeweiligen Auszahlungsjahr ab.

Fallen Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge an?

Leistungen aus einem privaten Riester Vertrag sind nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung beitragsfrei.

Die persönliche Einordnung kann bei freiwilliger Versicherung, privater Krankenversicherung oder besonderen Vertragskonstellationen abweichen. Deshalb sollte die Behandlung vor Beginn der Auszahlung mit der zuständigen Krankenversicherung geprüft werden.

Kann der Anbieter zu Beginn der Auszahlung gewechselt werden?

Im neuen System soll auch zu Beginn der Auszahlungsphase ein Anbieterwechsel möglich sein. Dadurch kann beispielsweise Vermögen aus einem Altersvorsorgedepot zu einem Anbieter übertragen werden, der eine lebenslange Leibrente anbietet.

Umgekehrt kann bei einem Garantieprodukt ein Wechsel zu einem Anbieter mit Auszahlungsplan infrage kommen.

Vor einem Wechsel sollten folgende Punkte verglichen werden:

  • Höhe der voraussichtlichen Leistung,
  • Kosten der Auszahlung,
  • garantierte und nicht garantierte Leistungen,
  • Rentengarantiezeit,
  • Vererbbarkeit,
  • Laufzeit des Auszahlungsplans,
  • mögliche Wechselkosten.

Die Grundlagen des Anbieterwechsels erklären wir im Beitrag Riester Anbieter wechseln 2027: Ablauf, Kosten und Folgen für die Zulagen.

Was gilt für bestehende Riester Verträge?

Bestehende Riester Verträge erhalten grundsätzlich Bestandsschutz. Die vereinbarte Auszahlungsform richtet sich zunächst nach dem Vertrag und den bisherigen gesetzlichen Vorgaben.

Vertragliche Änderungen sind möglich, wenn sich Anbieter und Vertragsinhaber einigen. Alternativ kann ein Wechsel in einen neuen geförderten Vertrag geprüft werden. Dabei können Kosten entstehen und Garantien verloren gehen.

Vor einer Änderung sollten deshalb der garantierte Rentenfaktor, die voraussichtliche Rente, mögliche Kapitaloptionen und die Wechselkosten schriftlich festgestellt werden. Eine Einordnung dazu finden Sie im Beitrag Riester Vertrag 2027 behalten oder wechseln.

Prüfliste vor Beginn der Auszahlung

Vor einer Entscheidung sollten mindestens folgende Fragen beantwortet werden:

  • Welches Kapital steht zu Beginn der Auszahlung zur Verfügung?
  • Welche monatliche Leibrente wird garantiert?
  • Wie lange würde ein Auszahlungsplan laufen?
  • Was passiert bei einem Tod während der Auszahlung?
  • Ist eine Teilkapitalauszahlung möglich?
  • Wie verändert eine Teilkapitalauszahlung die spätere Leistung?
  • Welche Steuern können im Auszahlungsjahr entstehen?
  • Fallen Kosten für die Auszahlung oder einen Anbieterwechsel an?
  • Welche weiteren sicheren Alterseinkünfte bestehen?
  • Wie wird ein sehr langes Leben finanziell abgesichert?

Fazit

Die neue Auszahlungsphase bietet mehr Auswahl. Eine lebenslange Leibrente schützt vor dem finanziellen Risiko eines sehr langen Lebens. Ein Auszahlungsplan bietet mehr Vererbbarkeit, endet aber spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt.

Eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent kann zusätzliche Flexibilität schaffen. Sie reduziert jedoch das Kapital für die späteren Zahlungen und kann im Auszahlungsjahr steuerliche Auswirkungen haben.

Mit dem Riester Check kann ein bestehender Vertrag zunächst eingeordnet werden. Wer seine gesamte Versorgungssituation betrachten möchte, kann zusätzlich den Rentenlückenrechner verwenden.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer, Rechts, Versicherungs oder Anlageberatung.

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Hinweis & Transparenz

Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersten Orientierung. Sie stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung, Rechtsberatung oder Versicherungsberatung dar. Ob eine Förderung, ein Steuervorteil, ein Wechsel oder eine andere Vorsorgeentscheidung sinnvoll sein kann, hängt von deiner persönlichen Situation und dem konkreten Vertrag ab und sollte individuell geprüft werden.