Riester Rente versteuern: Steuern und Sozialabgaben bei der Auszahlung
Die Riester Rente wird grundsätzlich nachgelagert besteuert. Wir erklären, welche Auszahlungen steuerpflichtig sind und wann Kranken sowie Pflegeversicherungsbeiträge anfallen können.
Kurz erklärt: Die Riester Rente wird grundsätzlich nachgelagert besteuert. Steuerliche Vorteile entstehen während der Ansparphase. Die daraus finanzierten Leistungen werden später in der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Stand: 11. September 2026. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt von der Zusammensetzung des Vertrags, den übrigen Einkünften und der persönlichen steuerlichen Situation im Auszahlungsjahr ab.
Warum wird die Riester Rente versteuert?
Die Riester Förderung beruht auf dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Während der Ansparphase können Sparer Zulagen und gegebenenfalls einen zusätzlichen Steuervorteil erhalten. Erträge und Wertsteigerungen innerhalb des geförderten Vertrags werden in dieser Zeit grundsätzlich nicht laufend als Kapitalerträge besteuert.
Dafür werden die späteren Leistungen in der Auszahlungsphase besteuert. Maßgeblich ist grundsätzlich § 22 Nummer 5 des Einkommensteuergesetzes.
Die Idee dahinter: Die steuerliche Belastung wird von der Erwerbsphase in den Ruhestand verschoben. Ob der persönliche Steuersatz im Alter tatsächlich niedriger ist, hängt jedoch von allen späteren Einkünften ab.
Welche Riester Leistungen sind steuerpflichtig?
Grundsätzlich können verschiedene Auszahlungsformen steuerpflichtig sein:
| Auszahlungsform | Grundsätzliche steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Monatliche Riester Rente | laufende Zahlungen sind zu versteuern |
| Auszahlungsplan | ausgezahlte Beträge sind zu versteuern |
| Teilkapitalauszahlung bis 30 Prozent | Auszahlung ist im Jahr des Zuflusses steuerlich relevant |
| Abfindung einer Kleinbetragsrente | vollständige Auszahlung ist grundsätzlich zu versteuern |
| Schädliche Kapitalauszahlung | zusätzliche Rückzahlung von Förderung möglich |
Die genaue Besteuerung hängt auch davon ab, ob das Vertragsvermögen vollständig oder nur teilweise aus geförderten Beiträgen besteht.
Werden nur die Erträge versteuert?
Bei Leistungen, die vollständig auf geförderten Altersvorsorgebeiträgen beruhen, wird grundsätzlich nicht nur der erzielte Gewinn besteuert. Die daraus entstehenden Leistungen unterliegen vollständig der nachgelagerten Besteuerung.
Dazu gehören:
- die selbst eingezahlten und geförderten Beiträge,
- die staatlichen Zulagen,
- Erträge und Wertsteigerungen auf diese Beträge,
- ein über die Steuererklärung gewährter zusätzlicher Steuervorteil.
Der Grund liegt darin, dass die Beiträge bereits während der Ansparphase steuerlich begünstigt wurden.
Was gilt für nicht geförderte Beiträge?
Ein Riester Vertrag kann auch Beiträge enthalten, die nicht steuerlich gefördert wurden. Das kann beispielsweise vorkommen, wenn:
- mehr als der förderfähige Höchstbetrag eingezahlt wurde,
- in einem Jahr keine Förderberechtigung bestand,
- für bestimmte Beiträge weder Zulage noch Steuervorteil gewährt wurde.
Leistungen aus solchen nicht geförderten Beiträgen können steuerlich anders behandelt werden. Je nach Auszahlungsform kommt beispielsweise eine Besteuerung des Ertragsanteils oder der enthaltenen Erträge infrage.
Enthält ein Vertrag sowohl geförderte als auch nicht geförderte Beiträge, müssen die späteren Leistungen steuerlich entsprechend aufgeteilt werden.
Wie wird die monatliche Riester Rente versteuert?
Die monatliche Riester Rente zählt im Auszahlungsjahr grundsätzlich zu den steuerpflichtigen Einkünften. Wie viel Einkommensteuer tatsächlich anfällt, hängt von der gesamten persönlichen Einkommenssituation ab.
Neben der Riester Rente können beispielsweise folgende Einkünfte relevant sein:
- gesetzliche Rente,
- betriebliche Altersversorgung,
- Basisrente,
- private Renten,
- Mieteinnahmen,
- Kapitalerträge,
- Arbeitslohn oder selbstständige Einkünfte.
Die Riester Auszahlung wird daher nicht isoliert betrachtet. Entscheidend ist das gesamte zu versteuernde Einkommen.
Steuerpflicht bedeutet außerdem nicht automatisch, dass tatsächlich Einkommensteuer gezahlt werden muss. Liegt das gesamte zu versteuernde Einkommen unter den jeweils geltenden Freibeträgen, kann die tatsächliche Belastung gering sein oder entfallen.
Wie wird eine Teilkapitalauszahlung versteuert?
Zu Beginn der Auszahlungsphase können grundsätzlich bis zu 30 Prozent des vorhandenen Riester Kapitals einmalig ausgezahlt werden, ohne dass allein dadurch die Förderung zurückgezahlt werden muss.
Die Teilkapitalauszahlung ist jedoch grundsätzlich im Jahr der Auszahlung steuerlich zu berücksichtigen. Dadurch kann das steuerpflichtige Einkommen in diesem Jahr deutlich steigen.
Eine größere Einmalzahlung kann deshalb einen höheren persönlichen Steuersatz auslösen als mehrere kleinere Zahlungen über verschiedene Jahre. Gleichzeitig sinkt durch die Entnahme das verbleibende Kapital und damit regelmäßig die spätere monatliche Leistung.
Vor der Entscheidung sollte der Anbieter deshalb folgende Werte bereitstellen:
- Höhe der möglichen Teilkapitalauszahlung
- Verbleibendes Vertragsvermögen
- Neue voraussichtliche monatliche Leistung
- Steuerpflichtiger Betrag der Auszahlung
- Kosten der gewählten Auszahlung
Die verschiedenen Auszahlungsformen erklären wir im Beitrag Riester Auszahlung ab 2027: Leibrente, Auszahlungsplan oder Teilkapital.
Wie wird eine Kleinbetragsrente besteuert?
Ist die berechnete monatliche Riester Leistung sehr niedrig, kann das gesamte Kapital unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Kleinbetragsrente ausgezahlt werden.
In diesem Fall müssen Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich nicht allein wegen der vollständigen Auszahlung zurückgezahlt werden. Die Auszahlung selbst bleibt jedoch steuerpflichtig.
Da der gesamte Betrag in einem Jahr zufließt, kann die Steuerbelastung in diesem Jahr höher ausfallen. Die im jeweiligen Jahr geltende Grenze für eine Kleinbetragsrente sollte direkt beim Anbieter oder der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen geprüft werden.
Was passiert bei einer schädlichen Auszahlung?
Wird das geförderte Riester Kapital außerhalb der erlaubten Auszahlungsformen verwendet, kann eine schädliche Verwendung vorliegen.
Mögliche Folgen sind:
- Rückzahlung der erhaltenen Zulagen,
- Rückzahlung gesondert festgestellter Steuervorteile,
- Besteuerung enthaltener Erträge,
- zusätzliche Kosten des Anbieters.
Eine vollständige Auszahlung sollte deshalb nicht beauftragt werden, bevor eine schriftliche Abrechnung der steuerlichen und förderrechtlichen Folgen vorliegt. Wann eine vollständige Auszahlung zulässig ist, erklärt der Beitrag Kann ich meine Riester Rente komplett auszahlen lassen?.
Fallen Beiträge zur Krankenversicherung an?
Nach den Informationen des Bundesfinanzministeriums sind Leistungen aus einem privaten Riester Vertrag für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei.
Das bedeutet: Auf die private Riester Auszahlung fallen für gesetzlich Pflichtversicherte grundsätzlich keine zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an.
Diese Aussage darf nicht pauschal auf jede versicherungsrechtliche Situation übertragen werden. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten kann die Krankenkasse für die Beitragsberechnung weitere Einnahmen berücksichtigen. Die konkrete Behandlung sollte deshalb direkt mit der zuständigen Krankenkasse geklärt werden.
Fallen Beiträge zur Pflegeversicherung an?
Für Pflichtversicherte in der sozialen Pflegeversicherung sind Leistungen aus einem privaten Riester Vertrag nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums ebenfalls beitragsfrei.
Auch hier gilt: Die persönliche Versicherungsform ist entscheidend. Freiwillig Versicherte und privat Versicherte sollten die individuelle Behandlung mit ihrem Versicherer beziehungsweise ihrer Krankenkasse prüfen.
Was gilt für eine betriebliche Riester Rente?
Riester Förderung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung genutzt werden.
Nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums sind Leistungen aus einer betrieblichen Riester Rente seit dem 1. Januar 2018 für Pflichtversicherte ebenfalls von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken und sozialen Pflegeversicherung befreit, sofern die zugrunde liegenden Beiträge förderfähig waren.
Eine gewöhnliche Betriebsrente ohne Riester Förderung kann sozialversicherungsrechtlich anders behandelt werden. Deshalb muss klar unterschieden werden, aus welchem Vertrag und aus welcher Beitragsart die Leistung stammt. Die Grundlagen erklärt der Beitrag Betriebliche Altersvorsorge einfach erklärt.
Steuer und Krankenversicherung sind getrennt zu prüfen
Steuerpflicht und Beitragspflicht zur Krankenversicherung sind zwei unterschiedliche Fragen.
Eine Riester Auszahlung kann vollständig steuerpflichtig und gleichzeitig für einen gesetzlich Pflichtversicherten beitragsfrei in der Kranken und Pflegeversicherung sein.
| Prüfung | Zuständige Stelle |
|---|---|
| Einkommensteuer | Finanzamt oder steuerliche Beratung |
| Zusammensetzung der Auszahlung | Riester Anbieter |
| Zulagen und Steuervorteile | Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen |
| Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge | zuständige Krankenkasse |
Was sollte vor der Auszahlung geklärt werden?
Vor Beginn der Riester Auszahlung sollten mindestens folgende Punkte geprüft werden:
- Welche Auszahlungsform ist vertraglich vorgesehen?
- Wie hoch ist der geförderte Anteil des Vertrags?
- Gibt es nicht geförderte Beiträge?
- Wie hoch ist der steuerpflichtige Auszahlungsbetrag?
- Welche weiteren Einkünfte bestehen im Auszahlungsjahr?
- Welche Auswirkung hat eine Teilkapitalauszahlung?
- Besteht eine Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung?
- Wie beurteilt die zuständige Krankenkasse die Leistung?
- Welche Unterlagen werden für die Steuererklärung benötigt?
- Ist ein Anbieterwechsel zu Beginn der Auszahlung sinnvoll?
Fazit
Riester Leistungen werden grundsätzlich nachgelagert besteuert. Bei vollständig geförderten Beiträgen betrifft die Besteuerung nicht nur die Erträge, sondern grundsätzlich die gesamte daraus finanzierte Leistung.
Für Pflichtversicherte sind Leistungen aus einem privaten Riester Vertrag nach den veröffentlichten Informationen in der gesetzlichen Kranken und sozialen Pflegeversicherung beitragsfrei. Bei anderen Versicherungsformen ist eine individuelle Prüfung erforderlich.
Mit dem Riester Check kann ein bestehender Vertrag eingeordnet werden. Der Rentenlückenrechner hilft dabei, die verschiedenen Alterseinkünfte gemeinsam zu betrachten.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer, Rechts, Versicherungs oder Anlageberatung.
Quellen & Transparenz
Hinweis & Transparenz
Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersten Orientierung. Sie stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung, Rechtsberatung oder Versicherungsberatung dar. Ob eine Förderung, ein Steuervorteil, ein Wechsel oder eine andere Vorsorgeentscheidung sinnvoll sein kann, hängt von deiner persönlichen Situation und dem konkreten Vertrag ab und sollte individuell geprüft werden.