Riester Vertrag ab 2027: Behalten, neue Förderung wählen oder übertragen?

Bestehende Riester Verträge können ab 2027 grundsätzlich weiterlaufen, auf die neue Förderung umgestellt oder auf einen neuen Vertrag übertragen werden. Welche Möglichkeit passt, hängt von Förderung, Kosten, Garantien und persönlicher Situation ab.

Aktualisiert am 22. September 2026

Kurz gesagt: Ein vor 2027 abgeschlossener Riester Vertrag muss wegen der Reform nicht beendet werden. Bestehende Verträge genießen grundsätzlich Bestandsschutz. Sparer können den alten Vertrag mit der bisherigen Förderung weiterführen, beim bisherigen Vertrag in die neue Förderung wechseln oder das angesparte Kapital auf einen neuen Vertrag übertragen. Welche Möglichkeit günstiger ist, lässt sich nur anhand des konkreten Vertrags und der persönlichen Fördersituation beurteilen.

Stand: 11. September 2026. Maßgeblich sind die endgültigen gesetzlichen Regelungen und die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.

Warum bestehende Riester Verträge jetzt geprüft werden sollten

Die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge schafft ab 2027 neue Förderregeln und neue Produktmöglichkeiten. Für bestehende Riester Sparer entsteht dadurch keine automatische Pflicht zum Wechsel.

Trotzdem ist die Reform ein sinnvoller Anlass, den Vertrag genauer anzusehen. Viele Entscheidungen hängen nicht nur von der staatlichen Förderung ab, sondern auch von Kosten, Garantien, Anlagekonzept, Restlaufzeit und bereits erreichten Vertragsvorteilen.

Einen Überblick über die Reform findest du in unserem Beitrag zu den Änderungen der Riester Reform 2027.

Möglichkeit 1: Alten Vertrag und bisherige Förderung behalten

Riester Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, können grundsätzlich nach den bisherigen Regeln weitergeführt werden.

Im bisherigen System beträgt die Grundzulage 175 Euro pro Jahr. Für ein vor 2008 geborenes Kind beträgt die Kinderzulage 185 Euro, für ein ab 2008 geborenes Kind 300 Euro pro Jahr. Die volle Zulage setzt in der Regel voraus, dass der erforderliche Mindesteigenbeitrag geleistet wird. Bei einem geringeren Beitrag wird die Zulage anteilig gekürzt.

Das Beibehalten kann besonders dann prüfenswert sein, wenn der Vertrag akzeptable Kosten, wertvolle Garantien oder gute bestehende Konditionen enthält. Auch eine kurze verbleibende Laufzeit kann gegen einen vorschnellen Wechsel sprechen.

Geprüft werden sollten insbesondere:

  1. die laufenden Verwaltungs und Anlagekosten,

  2. bereits verrechnete Abschlusskosten,

  3. garantierte Leistungen und Rentenfaktoren,

  4. die bisherige Wertentwicklung,

  5. die Höhe der tatsächlich erhaltenen Zulagen,

  6. die verbleibende Zeit bis zum Rentenbeginn.

Ein alter Vertrag ist nicht allein deshalb schlecht, weil ein neues System eingeführt wird. Ebenso ist Bestandsschutz kein Beleg dafür, dass der Vertrag wirtschaftlich optimal ist.

Möglichkeit 2: Bestehenden Vertrag auf die neue Förderung umstellen

Nach den veröffentlichten Informationen des Bundesfinanzministeriums können Inhaber eines bestehenden Riester Vertrags gegenüber ihrem Anbieter erklären, dass sie künftig die neue Förderung nutzen möchten. Dafür muss nicht zwingend ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Die übrigen Vertragsbedingungen bleiben grundsätzlich bestehen.

Die neue Förderung ist stärker an den eigenen Einzahlungen ausgerichtet. Dadurch kann sich je nach Beitrag, Einkommen, Kinderzahl und Vertragsgestaltung ein anderes Ergebnis als im bisherigen Zulagensystem ergeben.

Wichtig ist: Nach einem Wechsel in die neue Förderung ist eine Rückkehr zur bisherigen Förderung nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. Deshalb sollte die Entscheidung nicht allein anhand einer einzelnen Zulagenzahl getroffen werden.

Mit unserem Förderrechner lässt sich eine erste Orientierung zur möglichen Förderung vorbereiten. Das Ergebnis ersetzt keine Prüfung des bestehenden Vertrags.

Möglichkeit 3: Kapital auf einen neuen Vertrag übertragen

Bestehendes gefördertes Altersvorsorgevermögen kann grundsätzlich auf einen neuen förderfähigen Vertrag übertragen werden, ohne dass allein durch die ordnungsgemäße Übertragung die bisherige Förderung zurückgezahlt werden muss.

Dabei können jedoch Kosten entstehen. Außerdem können bisherige Garantien, Rentenfaktoren oder andere Vertragsvorteile verloren gehen. Der neue Vertrag kann gleichzeitig ein anderes Anlagekonzept, andere Kosten und andere Chancen oder Risiken enthalten.

Vor einer Übertragung sollten deshalb alter und neuer Vertrag anhand derselben Kriterien verglichen werden. Ein niedrigerer sichtbarer Kostenwert reicht als Entscheidungsgrundlage nicht aus, wenn dafür wichtige Garantien entfallen oder das Risiko deutlich steigt.

Die gesetzliche Zertifizierung eines Altersvorsorgeprodukts bestätigt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Sie ist keine staatliche Bewertung der wirtschaftlichen Qualität oder der individuellen Eignung.

Möglichkeit 4: Alten Vertrag ruhen lassen und einen neuen Vertrag abschließen

Ein bestehender Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei gestellt werden. Zusätzlich kann ein neuer förderfähiger Vertrag abgeschlossen werden.

Das kann sinnvoll erscheinen, wenn der alte Vertrag erhaltenswerte Garantien enthält, aber für neue Beiträge ein anderes Anlagekonzept gewünscht wird. Allerdings müssen Förderregeln, Vertragskosten und die Behandlung mehrerer Verträge gemeinsam betrachtet werden.

Nach den veröffentlichten Reforminformationen können grundsätzlich bis zu zwei neue Verträge im neuen System genutzt werden. Mit dem Wechsel in das neue Fördersystem endet jedoch der Bestandsschutz für die bisherige Förderung. Auch deshalb sollte eine Kombination mehrerer Verträge nicht ohne Gesamtbetrachtung eingerichtet werden.

Die vier Möglichkeiten im Vergleich

MöglichkeitMöglicher VorteilBesonders beachten
Alten Vertrag weiterführenBestandsschutz und vorhandene Vertragsvorteile bleiben erhaltenKosten, Rendite und tatsächliche Förderung prüfen
Bestehenden Vertrag auf neue Förderung umstellenNeue Förderung ohne zwingenden VertragswechselRückkehr zur alten Förderung ist nicht vorgesehen
Kapital auf neuen Vertrag übertragenZugang zu neuen Produkten und AnlagekonzeptenWechselkosten und Verlust alter Garantien
Alten Vertrag ruhen lassen und neuen Vertrag nutzenAlter Vertrag kann erhalten bleibenMehrere Verträge, Kosten und Förderfolgen gemeinsam prüfen

Welche Förderung ist besser?

Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort.

Im bisherigen System spielen Einkommen, Mindesteigenbeitrag, Grundzulage und Kinderzulagen eine zentrale Rolle. Im neuen System richtet sich die Förderung stärker nach den eigenen Einzahlungen. Haushalte mit identischem Einkommen können deshalb zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, wenn sich Kinderzahl, Eigenbeitrag oder Vertragskosten unterscheiden.

Neben den Zulagen kann außerdem die steuerliche Günstigerprüfung relevant sein. Das Finanzamt prüft dabei, ob der mögliche Sonderausgabenabzug einen zusätzlichen steuerlichen Vorteil ergibt. Ein Steuervorteil ist nicht automatisch mit einer zusätzlichen Auszahlung in gleicher Höhe gleichzusetzen.

Sieben Prüfpunkte vor einer Entscheidung

Vor dem Behalten, Umstellen oder Übertragen sollten mindestens diese Punkte vorliegen:

  1. aktueller Vertragswert,

  2. Summe der eigenen Einzahlungen,

  3. erhaltene Zulagen,

  4. laufende und einmalige Kosten,

  5. garantierte Leistungen,

  6. mögliche Leistungen im alten und neuen Fördersystem,

  7. Auswirkungen eines Wechsels auf bestehende Rechte und Garantien.

Wer verheiratet ist, mehrere Verträge besitzt oder Kinderzulagen erhält, sollte die Verträge nicht isoliert betrachten. Eine Veränderung kann Auswirkungen auf die gesamte Förderkonstellation haben.

Fazit

Die Riester Reform macht bestehende Verträge nicht automatisch unattraktiv und neue Verträge nicht automatisch besser. Entscheidend ist der Vergleich des vorhandenen Vertrags mit den realistischen Alternativen.

Vor einer endgültigen Entscheidung sollten Förderung, Kosten, Garantien, Anlagekonzept und Restlaufzeit gemeinsam bewertet werden. Eine vorschnelle Kündigung ist regelmäßig keine geeignete Vergleichsmethode, weil dabei Förderungen zurückzuzahlen sein können und bestehende Vertragsvorteile verloren gehen können.

Mit dem Riester Check kannst du die wichtigsten Angaben deines Vertrags strukturiert erfassen und den weiteren Prüfbedarf erkennen.

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und keine individuelle Steuer, Rechts oder Anlageberatung. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, muss anhand des konkreten Vertrags und der persönlichen Situation geprüft werden.

Quellen

  1. Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zu den gesetzlichen Neuregelungen der privaten Altersvorsorge, Stand 5. Mai 2026

    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/gesetzliche-neuregelungen-private-altersvorsorge.html

  2. Bundesministerium der Finanzen: Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge

    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2026-01-21-pAV-ReformG/0-Gesetz.html

  3. Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen: Informationen zur Riester Förderung

    https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/

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Quellen & Transparenz

Hinweis & Transparenz

Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersten Orientierung. Sie stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung, Rechtsberatung oder Versicherungsberatung dar. Ob eine Förderung, ein Steuervorteil, ein Wechsel oder eine andere Vorsorgeentscheidung sinnvoll sein kann, hängt von deiner persönlichen Situation und dem konkreten Vertrag ab und sollte individuell geprüft werden.