Riester Reform 2027: Das ändert sich bei Förderung, Produkten und bestehenden Verträgen
Ab 2027 erweitert sich die geförderte private Altersvorsorge um Altersvorsorgedepots, neue Garantieprodukte und eine beitragsabhängige Förderung. Bestehende Riester Verträge können weitergeführt oder unter bestimmten Voraussetzungen in das neue System überführt werden.
Kurz gesagt
Die geförderte private Altersvorsorge wird ab 2027 neu aufgestellt. Neben Garantieprodukten werden Altersvorsorgedepots ohne Garantie möglich. Gleichzeitig ändert sich die staatliche Förderung: Sie richtet sich künftig stärker nach dem tatsächlich eingezahlten Eigenbeitrag. Bestehende Riester Verträge müssen nicht gekündigt werden. Für sie gilt Bestandsschutz.
Ob die bisherige oder die neue Förderung günstiger ist, hängt unter anderem vom Eigenbeitrag, den Kinderzulagen, der steuerlichen Situation, den Vertragskosten und der verbleibenden Laufzeit ab.
Ab wann starten die neuen Produkte?
Anbieter können die neuen Altersvorsorgeprodukte ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Das bedeutet nicht automatisch, dass jedes Produkt bei jedem Anbieter bereits am ersten Tag verfügbar sein wird.
Vor einem Abschluss oder Wechsel sollte deshalb geprüft werden:
-
Welche Produkte tatsächlich angeboten werden
-
Welche Kosten anfallen
-
Welche Anlagen möglich sind
-
Welche Garantien vereinbart werden
-
Welche Auszahlungsform vorgesehen ist
Für bestehende Riester Kunden besteht kein Zwang, bis zum Jahreswechsel eine Entscheidung zu treffen.
Welche neuen Produktarten gibt es?
Die Reform erweitert die geförderte private Altersvorsorge um unterschiedliche Sicherheitsstufen.
Altersvorsorgedepot ohne Garantie
Beim Altersvorsorgedepot wird auf eine Garantie der eingezahlten Beiträge verzichtet. Dadurch können stärker chancenorientierte Anlagen genutzt werden. Dazu können auch Fonds wie ETFs gehören.
Höhere Renditechancen sind mit Wertschwankungen und Verlustrisiken verbunden. Entscheidend sind deshalb die persönliche Risikobereitschaft und die Zeit bis zum geplanten Beginn der Auszahlung.
Standarddepot
Das Standarddepot ist eine vereinfachte Form des Altersvorsorgedepots. Es arbeitet mit gesetzlich definierten Standardeinstellungen und einer begrenzten Fondsauswahl.
Vor dem Beginn der Auszahlungsphase wird das Kapital nach den vorgesehenen Standardeinstellungen schrittweise in einen risikoärmeren Fonds umgeschichtet. Für Standarddepot Verträge dürfen die Effektivkosten höchstens 1,0 Prozent betragen. Die Effektivkosten zeigen, wie stark die erwartete jährliche Rendite durch Kosten reduziert wird.
Garantieprodukte
Garantieprodukte bleiben möglich. Vorgesehen sind Garantiestufen von 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zum Ende der Ansparphase.
Eine höhere Garantie kann mehr Sicherheit bieten, begrenzt aber regelmäßig die Möglichkeiten einer chancenorientierten Anlage. Eine niedrigere Garantie kann größere Renditechancen ermöglichen, bedeutet jedoch weniger garantierte Leistung.
Wie funktioniert die neue Förderung?
Die Grundzulage wird ab 2027 anhand des Eigenbeitrags berechnet:
-
Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 50 Cent Grundzulage je eingezahltem Euro. Das ergibt höchstens 180 Euro.
-
Für die weiteren Eigenbeiträge zwischen 361 und 1.800 Euro gibt es 25 Cent Grundzulage je Euro. Das ergibt zusätzlich höchstens 360 Euro.
-
Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro pro Jahr.
-
Der maximal geförderte Eigenbeitrag beträgt 1.800 Euro pro Jahr.
-
Für die Grundzulage ist grundsätzlich ein jährlicher Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro erforderlich.
Für jedes förderfähige Kind kann ein Elternteil zusätzlich eine Kinderzulage erhalten. Für jeden Euro Eigenbeitrag bis 300 Euro wird ein Euro Kinderzulage gewährt. Die Kinderzulage kann damit bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr betragen.
Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, kann außerdem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten.
Zusätzlich prüft das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob sich über die Zulagen hinaus ein weiterer steuerlicher Vorteil ergibt.
Eine individuelle Förderhöhe lässt sich mit dem vorhandenen Förderrechner näherungsweise einordnen.
Wer kann ab 2027 gefördert werden?
Der förderberechtigte Personenkreis wird erweitert. Neben den bereits förderberechtigten Gruppen können künftig grundsätzlich auch bestimmte Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen unmittelbar förderberechtigt sein.
Bei Selbstständigen kommt es unter anderem auf die Art der steuerlichen Einkünfte und die Abgabe einer Steuererklärung an. Auch bei Ehepartnern, Minijobbern, Arbeitslosigkeit und weiteren besonderen Situationen gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Die konkrete Förderberechtigung sollte deshalb immer anhand der persönlichen Situation geprüft werden.
Was passiert mit bestehenden Riester Verträgen?
Riester Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden oder noch abgeschlossen werden, erhalten Bestandsschutz.
Daraus ergeben sich grundsätzlich drei Möglichkeiten:
Vertrag mit bisheriger Förderung weiterführen
Der bestehende Vertrag kann mit seinen bisherigen Vertragsbedingungen und der bisherigen Förderung fortgeführt werden.
Im bestehenden Vertrag zur neuen Förderung wechseln
Riester Kunden können gegenüber ihrem Anbieter erklären, dass sie mit ihrem bestehenden Vertrag künftig die neue Förderung nutzen möchten. Die sonstigen Vertragsbedingungen bleiben dabei grundsätzlich bestehen.
Ein späterer Wechsel zurück in die bisherige Förderung ist nicht vorgesehen. Die Entscheidung sollte deshalb nicht allein anhand der maximalen Grundzulage getroffen werden.
Kapital in einen neuen Vertrag übertragen
Das vorhandene Riester Kapital kann in einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Die bisherige Förderung muss bei einer ordnungsgemäßen Übertragung grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.
Allerdings können Wechselkosten sowie neue Abschluss, Vertriebs oder Verwaltungskosten entstehen. Auch vorhandene Garantien, Fonds, Rentenfaktoren und weitere Vertragsbedingungen können sich unterscheiden.
Was ändert sich bei der Auszahlung?
Im neuen System kann zu Beginn der Auszahlungsphase grundsätzlich zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem Auszahlungsplan gewählt werden.
Ein Auszahlungsplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr reichen. Noch nicht ausgezahltes Vermögen kann bei einem Auszahlungsplan grundsätzlich vererbbar sein. Bei einer lebenslangen Leibrente wird dagegen eine Zahlung bis zum Lebensende abgesichert.
Eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent zu Beginn der Auszahlungsphase bleibt möglich.
Die steuerliche Behandlung hängt unter anderem davon ab, in welchem Umfang die Beiträge und Zulagen während der Ansparphase gefördert wurden.
Welche Punkte sollten bestehende Riester Kunden prüfen?
Vor einer Entscheidung sind insbesondere folgende Informationen relevant:
-
Aktueller Vertragswert
-
Summe der bisher eingezahlten Beiträge und Zulagen
-
Vorhandene Garantien
-
Effektivkosten und laufende Kosten
-
Fonds und bisherige Wertentwicklung
-
Garantierter oder aktueller Rentenfaktor
-
Verbleibende Laufzeit
-
Bisherige und voraussichtliche neue Förderung
-
Mögliche Wechselkosten
-
Steuerliche Auswirkungen
-
Gewünschte Sicherheit und Risikobereitschaft
-
Gewünschte Auszahlung im Ruhestand
Eine höhere Zulage allein bedeutet nicht automatisch, dass ein Wechsel insgesamt vorteilhaft ist. Umgekehrt muss ein älterer Vertrag nicht allein wegen seines Bestandsschutzes die passendere Lösung sein.
Was ist jetzt sinnvoll?
Eine vorschnelle Kündigung ist in der Regel keine notwendige Reaktion auf die Reform. Sinnvoller ist zunächst eine strukturierte Bestandsaufnahme.
Mit dem Riester Check können Sie Ihren bestehenden Vertrag anhand zentraler Angaben einordnen. Das Ergebnis dient als erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Anlage, Steuer, Rechts oder Versicherungsberatung.
Quellen und Stand
Stand: 11. September 2026.
Quellen:
-
Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
-
Deutsche Rentenversicherung und Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen: Informationen zur Riester Förderung
Gesetzliche und steuerliche Rahmenbedingungen sowie konkrete Produktangebote können sich ändern. Maßgeblich sind die geltenden gesetzlichen Regelungen, die Vertragsbedingungen und die persönliche Situation.
Quellen & Transparenz
Hinweis & Transparenz
Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersten Orientierung. Sie stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung, Rechtsberatung oder Versicherungsberatung dar. Ob eine Förderung, ein Steuervorteil, ein Wechsel oder eine andere Vorsorgeentscheidung sinnvoll sein kann, hängt von deiner persönlichen Situation und dem konkreten Vertrag ab und sollte individuell geprüft werden.