Muss ich bei einer Riester Kündigung alle Zulagen zurückzahlen?
Bei einer gewöhnlichen vorzeitigen Kündigung mit freier Auszahlung müssen erhaltene Riester Zulagen und steuerliche Vergünstigungen grundsätzlich zurückgezahlt werden. Bei einer Beitragsfreistellung oder korrekten Übertragung ist das anders.
Kurzantwort: Bei einer gewöhnlichen vorzeitigen Kündigung mit freier Auszahlung müssen die erhaltenen Riester Zulagen und die über die Steuererklärung gewährten Steuerermäßigungen grundsätzlich zurückgezahlt werden. Der Anbieter zieht die Beträge normalerweise direkt vom Vertragsguthaben ab.
Stand: 11. September 2026.
Warum wird die Förderung zurückgefordert?
Die Riester Förderung ist an die Verwendung des Kapitals für die Altersvorsorge gebunden. Wird der Vertrag vorzeitig beendet und das Guthaben frei ausgezahlt, wird dieser Förderzweck nicht mehr erfüllt. Das wird als schädliche Verwendung bezeichnet.
Was wird vom Guthaben abgezogen?
Abgezogen werden können insbesondere:
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erhaltene Grund und Kinderzulagen,
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gewährte Steuerermäßigungen,
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mögliche Kündigungskosten,
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verbleibende Vertragskosten.
Zusätzlich können Erträge aus dem Vertrag steuerpflichtig sein. Der Rückkaufswert entspricht deshalb nicht automatisch dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag.
Reicht das Vertragsguthaben für die Rückforderung nicht aus, kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen den fehlenden Betrag direkt zurückfordern.
Werden Zulagen auch bei einer Beitragsfreistellung zurückgefordert?
Nein. Bei einer Beitragsfreistellung bleibt der Vertrag bestehen. Die bisher erhaltenen Zulagen bleiben grundsätzlich im Vertrag.
Ohne neue Beiträge entstehen jedoch grundsätzlich keine neuen Zulagen oder Steuervorteile. Außerdem können laufende Verwaltungskosten weiterhin vom Vertragsvermögen abgezogen werden.
Was gilt bei einem Vertragswechsel?
Bei einer ordnungsgemäßen Übertragung auf einen anderen förderfähigen Riester Vertrag müssen die bisher gewährten Zulagen und Steuerermäßigungen grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.
Wichtig ist, dass das Guthaben direkt zwischen den Anbietern übertragen und nicht zunächst privat ausgezahlt wird.
Eine ausführliche Gegenüberstellung findest du im Beitrag Riester kündigen, ruhen lassen oder wechseln.
Was sollte ich vor einer Kündigung tun?
Fordere beim Anbieter schriftlich den aktuellen Rückkaufswert, die enthaltene Förderung, sämtliche Abzüge und den voraussichtlichen Auszahlungsbetrag an.
Mit dem Riester Check kannst du die wichtigsten Vertragsdaten vor einer Entscheidung zusammenstellen.
Diese FAQ dient der allgemeinen Information. Sie ist keine individuelle Steuer, Rechts, Versicherungs oder Anlageberatung.
Quellen
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Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen: Kündigen oder nicht kündigen?
https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Riester-optimieren/Kuendigen-oder-nicht-kuendigen
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Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen: Vertrag ruhen lassen
https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Riester-optimieren/Vertrag-ruhen-lassen
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Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen: Anbieter oder Tarifwechsel
Quellen & Transparenz
Hinweis & Transparenz
Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersten Orientierung. Sie stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung, Rechtsberatung oder Versicherungsberatung dar. Ob eine Förderung, ein Steuervorteil, ein Wechsel oder eine andere Vorsorgeentscheidung sinnvoll sein kann, hängt von deiner persönlichen Situation und dem konkreten Vertrag ab und sollte individuell geprüft werden.