Riester kündigen, ruhen lassen oder wechseln: Was ist sinnvoll?

Wer mit seinem Riester Vertrag unzufrieden ist oder Beiträge nicht mehr zahlen kann, hat mehrere Möglichkeiten. Kündigung, Beitragsfreistellung und Vertragswechsel haben jedoch sehr unterschiedliche Folgen für Förderung, Kosten und Vertragsvermögen.

Aktualisiert am 29. September 2026

Kurz gesagt: Eine Kündigung beendet den Riester Vertrag und führt bei einer gewöhnlichen vorzeitigen Auszahlung grundsätzlich zur Rückzahlung der erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen. Bei einer Beitragsfreistellung bleibt der Vertrag bestehen. Bei einer ordnungsgemäßen Übertragung auf einen anderen Riester Vertrag bleibt die bisherige Förderung grundsätzlich erhalten. Welche Möglichkeit sinnvoll ist, hängt vom konkreten Vertrag ab.

Stand: 11. September 2026.

Warum eine vorschnelle Kündigung problematisch sein kann

Viele Riester Sparer denken über eine Kündigung nach, weil sie mit der Wertentwicklung unzufrieden sind, die Beiträge nicht mehr zahlen können oder ihren Vertrag im Zuge der Reform neu ordnen möchten.

Eine Kündigung sollte jedoch nicht mit einem Wechsel oder einer Beitragsfreistellung verwechselt werden. Die finanziellen Folgen unterscheiden sich deutlich.

Bei einer gewöhnlichen vorzeitigen Kündigung wird das Vertragsvermögen nicht vollständig ausgezahlt. Der Anbieter zieht insbesondere die zurückzuzahlende staatliche Förderung und mögliche weitere Vertragskosten ab. Deshalb sollte vor jeder Entscheidung eine konkrete Abrechnung angefordert werden.

Welche Möglichkeiten sich für bestehende Verträge ab 2027 ergeben, zeigt unser Beitrag Riester Vertrag ab 2027: Behalten, neue Förderung wählen oder übertragen?.

Möglichkeit 1: Riester Vertrag kündigen

Wird ein Riester Vertrag vorzeitig gekündigt und das Guthaben frei ausgezahlt, liegt grundsätzlich eine sogenannte schädliche Verwendung vor. Das Kapital wird dann nicht mehr für den staatlich geförderten Zweck der Altersvorsorge verwendet.

In diesem Fall werden die erhaltenen Zulagen und die über die Steuererklärung gewährten Steuerermäßigungen zurückgefordert. Der Anbieter zieht diese Beträge normalerweise direkt vom Vertragsguthaben ab.

Reicht das Vertragsguthaben nicht für die Rückforderung aus, kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen den verbleibenden Betrag direkt vom Sparer zurückfordern.

Zusätzlich können weitere Abzüge entstehen:

  1. noch nicht verrechnete Abschlusskosten,

  2. vertragliche Kündigungskosten,

  3. Verluste durch eine ungünstige Kapitalmarktentwicklung,

  4. mögliche Steuern auf ausgezahlte Erträge.

Der Betrag auf der letzten Vertragsmitteilung entspricht deshalb nicht automatisch dem Betrag, der nach einer Kündigung tatsächlich ausgezahlt wird.

Möglichkeit 2: Riester Vertrag beitragsfrei stellen

Bei einer Beitragsfreistellung wird der Vertrag nicht beendet. Die eigenen Einzahlungen werden vorübergehend oder dauerhaft gestoppt. Das bisherige Vertragsvermögen und die bereits erhaltenen Zulagen bleiben grundsätzlich im Vertrag.

Für Jahre ohne eigene Beiträge entsteht jedoch normalerweise kein neuer Anspruch auf Zulagen oder steuerliche Förderung. Wird die Zahlung während eines laufenden Jahres reduziert oder eingestellt, kann auch die Zulage für dieses Jahr niedriger ausfallen.

Weitere Folgen sind möglich:

  1. Die ursprünglich erwartete Altersleistung kann sinken.

  2. Laufende Verwaltungskosten können weiterhin vom Vertragsvermögen abgezogen werden.

  3. Das vorhandene Kapital bleibt abhängig vom Vertrag investiert.

  4. Eine spätere Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist während der Vertragslaufzeit abhängig von den Tarifbedingungen grundsätzlich möglich.

Wer den Vertrag ruhen lassen möchte, sollte sich vom Anbieter schriftlich bestätigen lassen, welche Kosten weiterlaufen und wie hoch die voraussichtliche Leistung ohne weitere Beiträge ist.

Möglichkeit 3: Beitrag reduzieren

Nicht immer muss die Beitragszahlung vollständig gestoppt werden. Der regelmäßige Beitrag kann häufig angepasst werden.

Eine Reduzierung kann einen kurzfristigen finanziellen Engpass auffangen. Sie kann aber auch dazu führen, dass die volle Zulage nicht mehr erreicht wird.

Im bisherigen Fördersystem müssen unmittelbar Förderberechtigte für die volle Zulage grundsätzlich vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen. Davon werden Grundzulage und mögliche Kinderzulagen abgezogen. Gleichzeitig gelten gesetzliche Mindestwerte und Höchstgrenzen.

Mit dem Förderrechner kannst du den erforderlichen Eigenbeitrag zunächst grob einordnen.

Möglichkeit 4: Anbieter oder Tarif wechseln

Ist nicht die Beitragszahlung, sondern der konkrete Vertrag das Problem, kann ein Anbieter oder Tarifwechsel geprüft werden.

Bei einer ordnungsgemäßen Übertragung wird das vorhandene Riester Guthaben direkt auf einen anderen förderfähigen Vertrag übertragen. Im Unterschied zu einer freien Auszahlung müssen die bisher gewährten Zulagen und Steuerermäßigungen grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.

Wichtig ist die korrekte Abwicklung. Das Geld darf nicht zunächst auf das private Konto ausgezahlt werden. Der alte Anbieter muss das Guthaben unmittelbar auf den neuen Vertrag übertragen.

Auch ein Wechsel kann Kosten verursachen:

  1. Übertragungskosten beim bisherigen Anbieter,

  2. neue Abschlusskosten,

  3. neue laufende Vertragskosten,

  4. Verlust vorhandener Garantien oder Vertragsbedingungen,

  5. mögliche Nachteile bei einem Wechsel während einer ungünstigen Marktphase.

Ein neuer Vertrag sollte deshalb nicht nur anhand seiner erwarteten Rendite beurteilt werden. Entscheidend ist die Leistung nach sämtlichen Kosten und unter vergleichbaren Annahmen.

Möglichkeit 5: Kapital für selbst genutztes Wohneigentum verwenden

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann gefördertes Riester Vermögen für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise der Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie sowie bestimmte Tilgungen, Umbauten oder energetische Sanierungen.

Eine solche Entnahme ist keine gewöhnliche freie Kündigung. Sie muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und korrekt beantragt werden. Außerdem können durch das Wohnförderkonto spätere steuerliche Folgen entstehen.

Diese Möglichkeit eignet sich daher nicht als allgemeiner Weg, um das Vertragsguthaben frei verfügbar zu machen.

Die Möglichkeiten im direkten Vergleich

MöglichkeitVertrag bleibt bestehenFörderung wird zurückgefordertNeue Förderung währenddessenMögliche Kosten
Kündigung mit freier AuszahlungNeinGrundsätzlich jaNeinKündigungs und Vertragskosten
BeitragsfreistellungJaGrundsätzlich neinOhne Beiträge grundsätzlich neinLaufende Kosten können bleiben
Beitrag reduzierenJaGrundsätzlich neinMöglicherweise nur anteiligLaufende Vertragskosten
Kapital übertragenNeuer VertragGrundsätzlich neinIm neuen Vertrag möglichWechsel und Abschlusskosten
Förderfähige WohnentnahmeTeilweiseBei korrekter Verwendung grundsätzlich neinAbhängig vom verbleibenden VertragSteuerliche Folgen möglich

Welche Unterlagen sollten vorliegen?

Vor einer Entscheidung sollten beim Anbieter folgende Angaben schriftlich angefordert werden:

  1. aktueller Vertragswert,

  2. aktueller Rückkaufswert,

  3. Summe der eigenen Einzahlungen,

  4. Summe der erhaltenen Zulagen,

  5. vorhandene Steuerermäßigungen,

  6. verbleibende Abschlusskosten,

  7. laufende Verwaltungskosten,

  8. garantierte und prognostizierte Altersleistung,

  9. Kosten einer Übertragung,

  10. Leistung bei sofortiger Beitragsfreistellung.

Eine Auskunft zu vorhandenen Zulagen und Steuerermäßigungen kann zusätzlich bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen angefordert werden.

Fazit

Kündigung, Beitragsfreistellung und Wechsel sind keine gleichwertigen Alternativen.

Eine Kündigung kann zu hohen Abzügen führen. Eine Beitragsfreistellung erhält das Vertragsvermögen und die bisherige Förderung, kann aber die spätere Leistung reduzieren. Ein Wechsel kann bessere Bedingungen ermöglichen, verursacht jedoch möglicherweise neue Kosten und kann bestehende Garantien verändern.

Vor einer Entscheidung sollte deshalb der konkrete Auszahlungsbetrag bei Kündigung mit den Leistungen bei Fortführung, Beitragsfreistellung und Übertragung verglichen werden.

Mit dem Riester Check kannst du die wichtigsten Vertragsangaben strukturiert erfassen und erkennen, welche Punkte noch geklärt werden müssen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ist keine individuelle Steuer, Rechts, Versicherungs oder Anlageberatung. Die Auswirkungen müssen anhand des konkreten Vertrags und der persönlichen Situation geprüft werden.

Quellen

  1. Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen: Kündigen oder nicht kündigen?

    https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Riester-optimieren/Kuendigen-oder-nicht-kuendigen

  2. Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen: Vertrag ruhen lassen

    https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Riester-optimieren/Vertrag-ruhen-lassen

  3. Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen: Anbieter oder Tarifwechsel

    https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Riester-optimieren/Anbieter-oder-Tarifwechsel/anbieter-oder-tarifwechsel_node

  4. Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen: Optimierungsmöglichkeiten

    https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Riester-optimieren/Optimierungsmoeglichkeiten

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Quellen & Transparenz

Hinweis & Transparenz

Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersten Orientierung. Sie stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung, Rechtsberatung oder Versicherungsberatung dar. Ob eine Förderung, ein Steuervorteil, ein Wechsel oder eine andere Vorsorgeentscheidung sinnvoll sein kann, hängt von deiner persönlichen Situation und dem konkreten Vertrag ab und sollte individuell geprüft werden.