Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel?

Bei einem Arbeitgeberwechsel bleibt eine durch Entgeltumwandlung aufgebaute Anwartschaft grundsätzlich erhalten. Je nach Vertrag kann sie übertragen, beitragsfrei gestellt oder privat fortgeführt werden.

Aktualisiert am 5. Oktober 2026
FAQ

Kurzantwort: Eine betriebliche Altersvorsorge geht bei einem Arbeitgeberwechsel nicht automatisch verloren. Eine durch Entgeltumwandlung finanzierte Anwartschaft bleibt grundsätzlich erhalten. Je nach Durchführungsweg kann der Vertrag beitragsfrei bestehen bleiben, übertragen oder unter bestimmten Voraussetzungen privat fortgeführt werden.

Stand: 11. September 2026.

Welche Möglichkeiten gibt es beim Arbeitgeberwechsel?

Nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen kommen grundsätzlich mehrere Varianten infrage:

  • Die bisherige Versorgung bleibt beim alten Arbeitgeber oder Versorgungsträger beitragsfrei bestehen.
  • Der neue Arbeitgeber übernimmt die bisherige Versorgungszusage.
  • Der vorhandene Übertragungswert wird auf eine Versorgung des neuen Arbeitgebers übertragen.
  • Eine Direktversicherung oder Versorgung wird mit eigenen Beiträgen fortgeführt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Variante möglich ist, hängt vom Durchführungsweg, dem Vertrag und dem Angebot des neuen Arbeitgebers ab.

Kann ich eine Übertragung verlangen?

Bei einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds kann unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch auf Übertragung bestehen.

Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden. Außerdem darf der Übertragungswert die gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreiten.

Der neue Arbeitgeber muss bei einer entsprechenden Übertragung eine wertgleiche Zusage erteilen. Die bisherige Zusage erlischt nach vollständiger Übertragung.

Bleiben alle Ansprüche erhalten?

Ansprüche, die durch Entgeltumwandlung einschließlich eines möglichen Arbeitgeberzuschusses aufgebaut wurden, bleiben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich erhalten.

Für vollständig arbeitgeberfinanzierte Zusagen gelten gesetzliche Fristen zur Unverfallbarkeit. Nach der allgemeinen gesetzlichen Regel bleibt die Anwartschaft erhalten, wenn der Beschäftigte bei seinem Ausscheiden mindestens 21 Jahre alt ist und die Zusage mindestens drei Jahre bestanden hat. Vertragliche oder tarifliche Regelungen können günstiger sein.

Ist eine Übertragung immer sinnvoll?

Nein. Bei einer Übertragung können sich Garantien, Kosten, Anlagekonzept und spätere Leistungen verändern. Deshalb sollten vor der Entscheidung folgende Unterlagen angefordert werden:

  • aktueller Übertragungswert
  • beitragsfreie Leistung beim alten Anbieter
  • Kosten der Übertragung
  • Leistungen und Garantien des neuen Vertrags
  • Möglichkeit der privaten Fortführung
  • Auswirkungen auf Hinterbliebenen oder Invaliditätsleistungen

Mehrere kleine Betriebsrenten können unübersichtlich sein. Eine Übertragung ist aber nicht automatisch wirtschaftlich besser.

Eine ausführliche Einordnung bietet der Beitrag Betriebliche Altersvorsorge einfach erklärt: So funktioniert die bAV.

Mit dem Rentenlückenrechner lässt sich zusätzlich prüfen, wie die bestehende bAV in die gesamte Altersversorgung einzuordnen ist.

Vor einer Übertragung oder Beitragsfreistellung sollten die konkrete Versorgungszusage und die Vertragsbedingungen individuell geprüft werden.

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Quellen & Transparenz

Hinweis & Transparenz

Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersten Orientierung. Sie stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung, Rechtsberatung oder Versicherungsberatung dar. Ob eine Förderung, ein Steuervorteil, ein Wechsel oder eine andere Vorsorgeentscheidung sinnvoll sein kann, hängt von deiner persönlichen Situation und dem konkreten Vertrag ab und sollte individuell geprüft werden.