Kann ich eine Basisrente kündigen und auszahlen lassen?
Eine Basisrente lässt sich grundsätzlich nicht wie eine frei verfügbare Geldanlage kündigen und auszahlen. Häufig ist nur eine Beitragsfreistellung möglich.
Kurzantwort: Eine Basisrente kann grundsätzlich nicht gekündigt werden, um sich das angesparte Kapital als Rückkaufswert frei auszahlen zu lassen. Je nach Vertrag kann die Beitragszahlung beendet und der Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Das vorhandene Kapital bleibt dann für die spätere lebenslange Rente gebunden.
Stand: 11. September 2026.
Warum ist keine gewöhnliche Auszahlung möglich?
Die steuerliche Begünstigung der Basisrente ist an eine dauerhafte Verwendung für die Altersversorgung gebunden. Nach § 10 Einkommensteuergesetz dürfen die Ansprüche grundsätzlich nicht vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar sein.
Deshalb funktioniert die Rürup-Rente nicht wie ein Sparkonto oder ein frei verfügbares Wertpapierdepot. Eine Kündigung führt normalerweise nicht dazu, dass das bisherige Vertragsguthaben auf das eigene Konto überwiesen wird.
Was bedeutet Beitragsfreistellung?
Bei einer Beitragsfreistellung werden keine weiteren Beiträge mehr eingezahlt. Das bereits vorhandene Vertragsvermögen bleibt im Vertrag und wird nach Abzug der vertraglich vorgesehenen Kosten weitergeführt. Zum vereinbarten Rentenbeginn entsteht daraus eine entsprechend niedrigere lebenslange Rente.
Vor einer Beitragsfreistellung sollte der Anbieter schriftlich mitteilen:
- welche beitragsfreie Rente voraussichtlich verbleibt,
- welche Kosten weiterhin anfallen,
- ob eine spätere Wiederaufnahme der Beiträge möglich ist,
- und was mit zusätzlichem Berufs- oder Hinterbliebenenschutz geschieht.
Zusatzversicherungen können sich durch die Beitragsfreistellung reduzieren oder entfallen. Maßgeblich sind die konkreten Vertragsbedingungen.
Gibt es Ausnahmen von der lebenslangen Rente?
Das Gesetz erlaubt enge Ausnahmen. Bis zu zwölf Monatsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen zusammengefasst werden. Außerdem kann eine gesetzlich definierte Kleinbetragsrente abgefunden werden.
Das ist jedoch kein allgemeines Recht, sich das gesamte Vertragsvermögen nach Wunsch auszahlen zu lassen.
Was sollte ich vor einer Entscheidung prüfen?
Zuerst sollten die Kosten, die beitragsfreie Leistung und mögliche Alternativen beim Anbieter angefordert werden. Eine vorübergehende Beitragsreduzierung kann je nach Vertrag sinnvoller sein als eine dauerhafte Beitragsfreistellung.
Eine ausführliche Einordnung bietet der Beitrag Basisrente einfach erklärt: So funktioniert die Rürup-Rente. Mit dem Rentenlückenrechner lässt sich außerdem prüfen, welche zusätzliche Versorgung voraussichtlich benötigt wird.
Die konkrete Behandlung richtet sich nach dem einzelnen Vertrag. Vor Änderungen sollte eine individuelle steuerliche und fachliche Prüfung erfolgen.
Quellen
- Einkommensteuergesetz, § 10 – Auszahlungs- und Verfügbarkeitsbeschränkungen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, § 2 – Begriffsbestimmung des Basisrentenvertrags: https://www.gesetze-im-internet.de/altzertg/__2.html
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, § 7 – Informationen zu Kündigung und Beitragsfreistellung: https://www.gesetze-im-internet.de/altzertg/__7.html
Quellen & Transparenz
Hinweis & Transparenz
Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersten Orientierung. Sie stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung, Rechtsberatung oder Versicherungsberatung dar. Ob eine Förderung, ein Steuervorteil, ein Wechsel oder eine andere Vorsorgeentscheidung sinnvoll sein kann, hängt von deiner persönlichen Situation und dem konkreten Vertrag ab und sollte individuell geprüft werden.